#VisionZero

    Tag der Verkehrssicherheit

    Miteinander sicher unterwegs: Anlässlich des „Tages der Verkehrssicherheit“ am 17. Juni werfen wir einen Blick auf Initiativen der EU und vielversprechende Entwicklungen der Automobilindustrie zur Unfallprävention.

    Miteinander sicher unterwegs: Anlässlich des „Tages der Verkehrssicherheit“ am 17. Juni werfen wir einen Blick auf Initiativen der EU und vielversprechende Entwicklungen der Automobilindustrie zur Unfallprävention.

    Stand: Juni 2023

    Sicher ans Ziel kommen – das wünschen wir uns alle. Dabei kann jeder mit seinem eigenen Verhalten zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Das Thema Unfallprävention und positive Verhaltensweisen wie achtsames nüchternes Fahren oder die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern im Auto stehen – um nur einige Beispiele zu nennen – am „Tag der Verkehrssicherheit“ im Mittelpunkt.

    Positiv ist: In Deutschland lag die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 2022 auf dem niedrigsten Stand seit mehr als 60 Jahren, wenn man die Ausnahmejahre 2020 und 2021 ausklammert, in denen die Fahrleistungen aufgrund der Corona-Pandemie nahezu 10 Prozent unter dem Niveau des Jahres 2019 lagen. Die Zahl der Unfalltoten auf deutschen Autobahnen hat sich allein zwischen 1997 und 2022 um über zwei Drittel reduziert. Der Grund: Intelligente Verkehrs- und Assistenzsysteme konnten schwere Unfälle von vornherein verhindern. Im Jahr 2022 starben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2.776 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen – 8,9 Prozent weniger als im Vorpandemiejahr 2019. Und trotzdem ist jeder verletzte oder getötete Verkehrsteilnehmende einer zu viel.

    Doch welchen Beitrag leistet die deutsche Automobilbranche zur Verbesserung der Verkehrssicherheit? Anlässlich des Aktionstages werfen wir einen Blick auf Initiativen der EU und vielversprechende technologische Entwicklungen der Autoindustrie, die Leben retten.

    1. Die „Vision Zero“: keine Toten im Straßenverkehr

    Die Europäische Kommission hat sich mit ihrer Strategie „Vision Zero“ zum Ziel gesetzt, die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten und schwerverletzten Personen kontinuierlich zu verringern. Konkretes Ziel sind keine Betroffenen mehr bis zu Jahr 2050. Um das zu erreichen, braucht es ein sicheres Verkehrssystem. Regelwerke, Gesetze und Verordnungen müssen entsprechend angepasst werden.

    Aus diesem Grund unterstützt die EU-Kommission internationale und nationale Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Fahrzeugsicherheit sowie zur Schulung von Verkehrsteilnehmenden. Ein Beispiel aus der Automobilindustrie: Um Fußgängerinnen und Fußgängern besser zu schützen, gelten gesetzliche Regelungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen. Diese werden unter anderem bei neuen Konstruktionen von Motorhauben mit stoßabsorbierenden Eigenschaften und speziellen Fußgängerschutz-Airbags umgesetzt.

    2. Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit

    Europaweit sind nahezu 90 Prozent der Straßenverkehrsunfälle auf menschliches Handeln zurückzuführen. Eine gute Nachricht: Moderne Fahrzeuge mit Sicherheitsausstattung und aktiven Fahrerassistenzsystemen erhöhen nachweislich die Sicherheit und entlasten die Person am Steuer. Moderne Sicherheitssysteme helfen, bis zu 50 Prozent der schweren Unfälle zu verhindern. Seit dem Jahr 1970 konnte so das Risiko eines tödlichen Unfalls um 86 Prozent gesenkt werden. In Zukunft werden die Technologien noch wichtiger werden, denn in den nächsten Ausbaustufen bilden sie die Grundlage für hochautomatisiertes und autonomes Fahren. 

    Um Unfälle noch stärker zu vermeiden, hat die EU eine Vielzahl von Fahrerassistenzsystemen und Sicherheitssystemen stufenweise zur verpflichtenden Ausrüstung aller neuen Pkw erklärt. In der "General Safety Regulation (GSR)", die im Rahmen des dritten Mobilitätspaketes am 17. Mai 2019 angenommen wurde, werden die neuen Vorgaben definiert. Seit dem 6. Juli 2022 gilt die GSR 2 (General Safety Regulation 2) für neue Fahrzeugtypen. Mit der GSR II und der Umsetzung in der europäischen Verordnung (EU) 2019/2144 werden verschiedene Assistenzsysteme verpflichtend für neu zu genehmigende Fahrzeugtypen. Ab 2024 gelten die Maßnahmen für alle Neufahrzeuge.

    Zu den verpflichtenden Assistenzsysteme gehören zum Beispiel:  

    • Lane Departure Warning System: Die fahrende Person wird bei unbeabsichtigtem Verlassen des Fahrstreifens gewarnt.
    • Totwinkelassistent: Er überwacht mit Sensoren die Fahrzeugseiten und erfasst stehende und bewegte Objekte. In kritischen Situationen erfolgt eine optische und akustische Warnung.
    • Notbremsassistent: Das System unterstützt die Fahrerin oder den Fahrer bei Unaufmerksamkeit und leitet bei drohenden Auffahrszenarien eine Notbremsung ein.

    3. Ausrüstung für Nutzfahrzeuge

    Wie beim Pkw, hat auch bei Nutzfahrzeugen die Sicherheit durch entsprechende Fahrerassistenzsysteme erheblich an Bedeutung gewonnen. LKW-Unfälle haben meist schwere Folgen für die Unfallgegnerinnen und Unfallgegner. Um solche Crashs zu vermeiden, hat die EU-Kommission die Vorgaben zur stufenweisen verpflichtenden Ausrüstung auch für neue Nutzfahrzeuge festgelegt. Der zeitliche Rahmen entspricht den genannten Vorgaben für Pkw. Zukünftig verpflichtend werden automatische Notbremssysteme, elektronische Stabilitätsprogramme und Spurverlassenswarnsysteme. Weitere Informationen zu Fahrerassistenzsystemen für Pkw und Lkw können Sie hier nachlesen.

    4. Verkehrssicherheit dank Vernetzung

    Die intelligente Vernetzung von Fahrzeugen und die Digitalisierung im und um das Auto werden den Verkehr revolutionieren. Dank verschiedenster ineinandergreifender Technologien können die Fahrzeuge selbst intelligent agieren und die fahrende Person und Insassen unterstützen. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum unfallfreien Fahren ist die intelligente Kreuzung. Hier übermitteln Ampelsysteme unseren Fahrzeugen die passende Geschwindigkeit, mit der noch die „grüne Welle“ gefahren werden kann. Weiterhin wird dadurch in Gefahrensituationen schneller reagiert und mögliche Unfallfolgen verhindert oder gemildert. Einsatz- und Rettungskräften senden Signale je nach Anwendung direkt oder auch über Backendsysteme an andere Fahrzeuge. Damit wird den vernetzten und insbesondere autonomen Fahrzeugen z.B. gemeldet, aus welcher Richtung und mit welcher Geschwindigkeit sich Einsatzfahrzeuge nähern oder wo sich eine abzusichernde Gefahrenstelle auf der Fahrbahn befindet.

    Technische Vorschriften & Werkstoffe

    Philipp Niermann

    Leiter der Fachgruppe