Debatte um Förderung
Warum Dienstwagen die Mobilitätswende fördern
In der Diskussion um das angebliche „Dienstwagenprivileg“ wird mit viel Unwahrheiten gearbeitet. Die Fakten zeigen: Unternehmen sind noch vor Privathaushalten der größte Abnehmer elektrisch angetriebener Pkw, Dienstwagen ein Treiber auf dem Weg hin zu klimaneutraler Mobilität. Die Top-Modelle kommen aus der Mittelklasse.
In der Diskussion um das angebliche „Dienstwagenprivileg“ wird mit viel Unwahrheiten gearbeitet. Die Fakten zeigen: Unternehmen sind noch vor Privathaushalten der größte Abnehmer elektrisch angetriebener Pkw, Dienstwagen ein Treiber auf dem Weg hin zu klimaneutraler Mobilität. Die Top-Modelle kommen aus der Mittelklasse.
Stand: Januar 2024
Die Faktenlage zeigt: Firmenwagen sind ein enormer Booster für die schnelle Verbreitung klimafreundlicher, elektrischer Antriebe auf Deutschlands Straßen! Im Umkehrschluss würde ein Wegfall der Vergünstigungen für E-Autos dazu führen, dass sich der Hochlauf der Elektromobilität deutlich verzögern würde.
„Dienstwagen sind ein ganz wichtiger Treiber, um moderne, sichere und saubere Autos auf den Straßen zu haben. Denn als Dienstwagen genutzte Fahrzeuge gehen regelmäßig wenige Jahre später als Gebrauchtwagen in den Markt“, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Dienstwagen sind ein ganz wichtiger Treiber, um moderne, sichere und saubere Autos auf den Straßen zu haben. Gerade auf dem Weg in die Elektromobilität wäre es ein großer Fehler, an der Dienstwagensteuer etwas zu verändern.Hildegard MüllerVDA-Präsidentin
Unternehmen sind wichtige Abnehmer von Elektroautos in Deutschland
In welchem Maß Firmenwagen zu einer schnellen Modernisierung unserer gesamten Fahrzeugflotten beitragen, belegen auch die Zahlen. 2023 lag der Firmenwagen-Anteil an allen in Deutschland neuzugelassenen Elektro-Pkw bei 44,8 Prozent. Damit sind Unternehmen der größte Abnehmer von Elektroautos in Deutschland – noch vor Privatkäufern (2023: 36,7%).
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 1.171.000 Firmenwagen in Deutschland abgesetzt – das entspricht einem Anteil von 41,2 Prozent. Die Besteuerung eines großen Teils dieser Fahrzeuge unterliegt aktuell der sogenannten 1-Prozent-Regelung. Bedeutet: Fahrerinnen und Fahrer müssen pro Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises ihres Dienstwagens (plus eventueller Sonderausstattung) versteuern.
VW Golf ist der beliebteste Firmenwagen
Auch das im Zuge der Debatte gerne verwendete Argument, dass durch die Förderung von Dienstwagen ausschließlich Wagen aus der Oberklasse auf die Straßen schwemmen würde, hält einer näheren Betrachtung in keiner Weise stand. Die Fakten: Die Top-Modelle sind VW Golf, VW Passat, Skoda Octavia, VW Tiguan, VW ID.4/ID.5, Mercedes C-Klasse, Audi A4 und 3er BMW (in dieser Reihenfolge).
Im Jahr 2023 waren rund 45 Prozent der neuzugelassenen Firmenwagen kleinere Fahrzeuge wie Kleinstwagen, Kleinwagen, Mini-Vans und Fahrzeuge aus der Kompakt- und Mittelklasse. Der Anteil der Oberklasse lag hingegen bei lediglich 1,4 Prozent. Gerade einmal 21,0 Prozent der Dienstwagen hatten eine Leistung von über 200 PS (bzw. 147 kW). Dieser Anteil ist seit dem Jahr 2017, als er 19,4 Prozent betrug, nur leicht angestiegen.
„Gerade auf dem Weg in die Elektromobilität wäre es ein großer Fehler, an der Dienstwagensteuer etwas zu verändern: Die Wende hin zur Elektromobilität würde ausgebremst und zusätzlich gäbe es einen hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen. Ein großer Vorteil für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für den Klimaschutz: Die neuen Modelle sind sparsamer und effizienter als die vorherigen. Wer also die bestehenden Regelungen für die Dienstwagenbesteuerung ändern will, schadet am Ende der Umwelt und den Bürgerinnen und Bürgern. Dienstwagen tragen dazu bei, moderne und klimaschonende Autos in die Breite zu bringen“, so das Resümme von Hildegard Müller.