VDA Position
    Die EU-Verordnung zu CO2-Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge hat ehrgeizige Ziele festgelegt, um die Treibhausgasemissionen im straßengebundenen Transportsektor in den Jahren bis 2040 zu senken und langfristig Klimaneutralität zu erreichen. Null-Emissionsfahrzeuge im Nutzfahrzeugsegment sind bereits in Serie verfügbar. Dennoch fehlen die entscheidenden Voraussetzungen, die für den Erfolg des emissionsfreien Schwerlaststraßenverkehrs entscheidend sind. Das betrifft das Fehlen von nutzfahrzeugtauglicher Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie die aktuell fehlende Kostenparität zwischen herkömmlichen Nutzfahrzeugen und Null-Emissionsfahrzeugen in vielen Geschäftsfeldern. Betrachtet man den aktuellen Aufbaugrad der Lade-/Wasserstofftankinfrastruktur, besteht ein hohes Risiko, dass die Europäische Union ihre CO2-Reduktionsziele im schweren Nutzfahrzeugsektor nicht erreichen wird, weil die von den Herstellern in Serienreife entwickelten Fahrzeuge nicht betrieben werden können. Der VDA spricht sich daher für die Vorverlegung der Überarbeitung der CO2-Flottenverordnung für Lkw, Sattelzugmaschinen und Omnibusse von Dezember 2027 auf Dezember 2025 aus. Die geplante Überprüfung für den Anhängermarkt muss unabhängig vom Lkw bzw. der Sattelzugmaschine und dem Bus unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse aus der Monitoringphase für die Anhänger erfolgen. Die Mitgliedsstaaten müssen ihr Tempo bei Aufbau von Lade-/Wasserstofftankinfrastrukturen massiv erhöhen. Aufbauziele und Neuzulassungszahlen müssen jährlich evaluiert werden. Strafen bei Nichterreichung der CO2-Ziele müssen ausgesetzt werden, wenn der Ausbau der Infrastruktur unzureichend ist. Darüber hinaus sollten CO2-neutrale Kraftstoffe basierend auf den im europäischen Markt verfügbaren Mengen, für jeden OEM in der CO2-Gesetzgebung berücksichtigt werden.