VDA Position
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat zu Beginn ihrer Amtszeit eine CO2-Grenzausgleichsmaßnahme vorgeschlagen. Ziel sollte sein, ausgewählte Waren aus Ländern mit niedrigeren CO2-Standards mit einer Abgabe zu belegen. Damit sollte auch die Industrie in der EU vor ungleichen Wettbewerbsbedingungen geschützt und ein „Carbon Leakage“ vermieden werden. Hinzu kommt, dass die Europäische Kommission in einer Veröffentlichung zur Finanzierung ihres „Recovery Plans“ die Grenzausgleichsabgabe als ein mögliches zusätzliches Finanzierungsinstrument ins Spiel gebracht hat (s. S. 3 hier).
Der VDA bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens und zu einem treibhausgasneutralen Verkehr bis spätestens 2050. Um die Klimaschutzziele des Fit-for-55-Paketes zu erreichen, bedarf es enormer Anstrengungen der Wirtschaft und der Gesellschaft. Ziel des Pariser Abkommens ist es, diese Anstrengungen im globalen Maßstab zu erreichen, denn Klimaschutzpolitik ist eine globale Aufgabe, die nur gemeinsam von der Weltgemeinschaft gelöst werden kann.
Der VDA begrüßt daher grundsätzlich Elemente der Klimaschutzpolitik, welche zu internationaler Vergleichbarkeit und einem „level playing field“ führen. Die internationale Akzeptanz eines dieser Elemente bei unseren Handelspartnern ist jedoch eine essenzielle Voraussetzung. Das Potenzial für begründete oder auch unbegründete Irritationen im internationalen Handel ist hoch. Die Reaktionen unserer Handelspartner könnten ernste Folgen für die internationalen Wertschöpfungsketten nach sich ziehen und zusätzlich das Vorhaben eines besseren Klimaschutzes konterkarieren.
Vor diesem Hintergrund hat der VDA Anforderungen an die Ausgestaltung eines möglichen CO2-Grenzausgleichsmechanismus formuliert.