Neben einem Zugewinn an Komfort wird von Fahrzeugen mit automatisierten Fahrfunktionen ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erwartet. Gleichzeitig birgt jede neue Technologie Hürden, mit bisher unbekannten Risiken behaftet zu sein. Demensprechend sind die Vorschriften für das automatisierte Fahren so auszugestalten, dass mögliche Risiken minimiert werden und gleichzeitig das vorhandene Verkehrssicherheitspotenzial voll ausgeschöpft werden kann.
Dies wird deutlich anhand von Level-3-Fahrzeugen, bei denen in definierten Anwendungsfällen der Fahrer die komplette Fahrzeugsteuerung an die Automation übergeben und sich anschließend einer fahrfremden Tätigkeit zuwenden kann.
Um die notwendigen Anforderungen dieser Automatisierungsstufe herzuleiten, wurde das Projekt „Typgenehmigungsanforderungen an Level-3-Autobahnsysteme“ durchgeführt.
Hierdurch werden die theoretisch-logischen Hintergrundüberlegungen beschrieben, auf deren Basis Anforderungen an automatisierte Fahrfunktionen, hier speziell zu einem Stau-Chauffeur für automatisiertes Spurhalten auf der Autobahn bis 60 km/h, gestellt werden können.
Da es sich um prinzipielle Überlegungen zur Sicherheit automatisierten Fahrens und den zu stellenden Anforderungen daran handelt, lassen sich diese auch auf andere, komplexere Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens, wie sie in Zukunft zu erwarten sind, übertragen.