Stellungnahme

    zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion

    Als Verband der Automobilindustrie (VDA) haben wir zum Entwurf, Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion (Straßenverkehr-Fernlenkverordnung – StVFernLV), Stellung genommen. Mit einer chancenorientierten Regulierung werden die Einführung, Erprobung und das schnelle Ausrollen innovativer Mobilitätsangebote ermöglicht. Dazu braucht es Rahmenbedingungen, die Wachstum durch die Einführung neuer Technologien und innovativer Geschäftsmodelle fördert. Die klare Abgrenzung und Beschreibung der Technologielevel sind notwendig. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine präzise Unterscheidung zwischen der nun geplanten ferngelenkten Fahrfunktion und den bereits geregelten Fahrfunktionen, wie z. B. der vollautomatisierten Fahrfunktion und autonomen Fahrfunktion, notwendig. Der VDA begrüßt die Schaffung eines Rechtsrahmen zur Einführung der ferngelenkten Fahrfunktionen ausdrücklich. Es ist ein wichtiges Signal für den Standort Deutschland, das die Bundesregierung den Weg bereitet um neue Technologien als Treiber neuer Mobilitätskonzepte zu ermöglichen. Aus Sicht des VDA enthält der Verordnungsentwurf gute Ansätze und Neuregelungen, gleichzeitig sind aber noch wesentliche Änderungen, Ergänzungen und Präzisierungen notwendig, damit diese Verordnung allen Anforderungen entspricht.