VDA Position

    Autonome Fahrzeuge Genehmigungs und Betriebsverordnung (AFGBV) des BMDV und Verhältnis zu entstehenden EU-Regularien

    Der Deutsche Bundesrat hat am 20. Mai 2022 die notwendige Verordnung zum Gesetz zum autonomen Fahren beschlossen. Mit der nun angenommenen Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) vervollständigt die Bundesregierung den nationalen Rechtsrahmen zum autonomen Fahren. Deutschland nimmt damit eine internationale Führungsposition ein, denn weltweit gibt es keine Nation oder Region mit einem vollumfänglichen Rechtsrahmen für das automatisierte und vernetzte Fahren. Die Verordnung benötigt aus Sicht der Automobilindustrie noch Ergänzungen und Präzisierungen in einzelnen Punkten. Unter anderem muss das Regelwerk mit der technologischen Entwicklung einhergehen und sollte daher regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Vor allem brauchen die Anwender autonomer Fahrfunktionen eine verlässliche digitale Infrastruktur in Deutschland. Hier braucht es massive Investitionen, um die noch immer großen Lücken zu schließen.