Stellungnahme
    Die Sicherstellung funktionsfähiger und widerstandsfähiger kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ist von entscheidender Bedeutung für das Gemeinwesen und die nationale Sicherheit. Die deutsche Automobilindustrie unterstützt den ganzheitlichen Ansatz des All-Gefahren-Ansatzes, der sowohl natürliche als auch vom Menschen verursachte Bedrohungen berücksichtigt. Dieser Ansatz erfordert eine umfassende Prävention und Abwehr von Risiken, sowohl physisch als auch im digitalen Raum. Die Implementierung der CER-Richtlinie bietet die Chance, die innere Sicherheit durch einen verbesserten Schutz von KRITIS zu stärken und Deutschland für künftige Krisen widerstandsfähiger zu machen. Insbesondere angesichts der gestiegenen Bedrohungen durch Sabotageakte, die auf kritische Infrastrukturen abzielen, ist eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des KRITIS-Gesetzes erforderlich. Der VDA fordert daher, dass neben den Betreibern kritischer Anlagen auch Bund und Länder in die Verantwortung für den Schutz kritischer Infrastrukturen einbezogen werden. Betreiber allein können terroristische oder militärische Bedrohungen nicht allein durch präventive Maßnahmen abwehren. Die Gefahrenabwehrbehörden von Bund und Ländern müssen die letzte Instanz der Verteidigung sein. Ohne eine entsprechende Ausweitung des Anwendungsbereichs und möglicherweise eine Neuregelung der Gefahrenabwehr, insbesondere für länderübergreifende Infrastrukturen, bleiben Deutschland und Europa gegenüber diesen Bedrohungen verwundbar.