VDA Position

    IT-SIG 2.0

    Der VDA Arbeitskreis Informationssicherheit empfiehlt die folgenden Hinweise zum Umgang mit dem sogenannten IT­SIG 2.0 für die deutsche Automobilbranche, da die Automobilindus­trie als Anbieter digitaler Dienste und als Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse unter diese Regelung fallen. Somit erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Empfehlung auf die Produkte und Dienste der Automobilbranche. Unberührt bleiben branchenfremde Dienstleistungen wie beispielsweise entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs­, Kredit­ und Kapitalverkehr. Die Handlungsempfehlungen beziehen sich auf die umfängliche IT­Informationssicherheit und beinhalten somit die Begriffe wie Cyber­, IT­Sicherheit und technische Sicherheit.