Einheitliche europäische Regulierung zu Menschenrechten in Lieferketten nun zwingend
Angesichts der Vorstellung eines Entwurfs für ein Lieferkettengesetz plädiert VDA-Präsidentin Hildegard Müller für eine europäische Regelung
Für den Verband der Automobilindustrie (VDA) und seine Mitgliedsunternehmen sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten entlang automobiler Lieferketten Auftrag und Verpflichtung: „Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte an unseren Standorten weltweit“, erklärt VDA-Präsidentin Hildegard Müller. „Wir begrüßen daher, dass sich die Regierung nun auf einen gemeinsamen Entwurf verständigt hat. Für den VDA ist nun aber eine einheitliche europäische Regelung zur Sicherstellung des Schutzes von Menschenrechten entlang der Lieferkette zwingend.“
„Nationale Alleingänge führen zu einem regulativen Flickenteppich in Europa und weltweit, der insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen überfordert und das Ziel eines effektiven Menschenrechtsschutzes schwächt“, erklärt die VDA-Präsidentin. Müller weiter: „Die Bundesregierung muss sich jetzt dafür einsetzen, dass auch in Brüssel eine entsprechende angemessene und praktikable Lösung gefunden wird, die sich an der deutschen Regelung orientiert.“
Eine zivilrechtliche Haftung für Menschenrechtsverstöße in Unternehmen entlang weit verzweigter Lieferketten, zu denen keine Vertragsbeziehung besteht, hat der VDA abgelehnt. „Wir begrüßen, dass eine solche Haftung im vorliegenden Entwurf nicht mehr vorgesehen ist. Auch ein stellvertretendes Klagerecht für Gewerkschaften und NGOs vor deutschen Gerichten für Menschenrechtsverletzung im Ausland lehnen wir ab.“
„Zahlreiche Unternehmen der Automobilindustrie wirken schon heute intensiv darauf hin, die Achtung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten über die direkten Zulieferer hinaus zu verfolgen. Mit der ‚Drive Sustainability‘-Initiative dokumentieren zahlreiche Unternehmen der Automobilindustrie bereits heute erfolgreich Menschenrechtsschutz in Lieferketten. Das wurde auch von der Politik erkannt und gelobt. Dieses Bemühen ist in künftigen gesetzlichen Regulierungen – auf nationaler wie auch europäischer Ebene – durch Safe-Harbour-Klauseln oder gleichwertige Regelungen anzuerkennen“, so Müller.