Mobilität für Personen mit Handicap: Erhöhung der Kraftfahrzeughilfe zur Erreichung des Arbeitsplatzes

    Berlin, 05. Juli 2021

    Gemeinsamer Erfolg der Verbände BbAB und VDA – Anschaffung für Antragsberechtigte erheblich erleichtert – Noch immer keine Förderung außerhalb von Arbeitsverhältnissen

    Seit 1987 können Personen mit einer Schwerbehinderung und einem sozialabgabenpflichtigen Arbeitsverhältnis von mehr als 15 Wochenstunden durch die „Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation“ eine finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines Pkw erhalten. Anspruchsberechtigt für die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) sind primär Personen, die aufgrund einer schwerwiegenden körperlichen Einschränkung nicht in der Lage sind, in öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen sicher ein- und auszusteigen.

    Durch eine gemeinsame Initiative des Bundes behinderter Auto-Besitzer (BbAB) mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA) wurde der maximale Förderbetrag nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun folgerichtig von 9.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht. Der Vorsitzende des BbAB, Achim Neunzling, und die VDA-Präsidentin Hildegard Müller sehen in dem Erfolg einen wichtigen Beitrag zur „Auto-Mobilität“ von Personen mit Handicap.

    „Nachdem sich der BbAB mit seinem Anliegen zur zeitgemäßen Anpassung der Fördersumme an uns gewendet hat, war es für uns eine Selbstverständlichkeit, dies aufzugreifen und uns mit aller Kraft für eine entsprechende Anpassung im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Teilhabestärkungsgesetz einzusetzen. Umso mehr freuen wir uns, dass der Förderbetrag nun mehr als verdoppelt wurde und für viele Menschen eine entsprechende Anschaffung erheblich erleichtern wird“, erklärt VDA-Präsidentin Müller.

    Weiterhin ist durch die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung die Förderung nur bei Personen mit einem entsprechenden Arbeitsverhältnis möglich. „Für den Personenkreis außerhalb der Arbeitswelt, zum Beispiel Kinder oder Rentner, existiert keine gesetzliche Grundlage für eine finanzielle Fahrzeughilfe zur Teilnahme am gesellschaftlichen oder kulturellen Leben“, kritisiert BbAB-Vorsitzender Neunzling.