Neue Förderrichtlinie für Plug-in-Hybride wird Hochlauf der Elektromobilität bremsen

    Berlin, 15. September 2021

    Gemeinsame Kritik von VDA und VDIK an Vorschlag neuer Förderrichtlinie

    Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) beurteilen die mit der Verlängerung der Innovationsprämie geplanten strengeren Vorgaben für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) kritisch. Wie bekannt wurde, hat das Bundeswirtschaftsministerium in einer neuen Förderrichtlinie vorgeschlagen, dass ab 1. Oktober 2022 entsprechende Plug-in-Hybridfahrzeuge nur noch dann mit dem Umweltbonus gefördert werden sollen, wenn sie über eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 60 Kilometern verfügen. Das bisher zusätzlich gültige Kriterium des maximalen CO₂-Ausstoßes von 50 Gramm pro Kilometer soll entfallen und bereits zum 1. Januar 2024 die Mindestreichweite auf 80 Kilometer erhöht werden.

    „Wir begrüßen grundsätzlich die Verlängerung der Innovationsprämie. Aber der geplante Wegfall des CO₂-Kriteriums wird den Hochlauf der Elektromobilität kurzfristig bis mittelfristig ausbremsen. Eine Vielzahl bisher förderfähiger Plug-in-Hybride wird für Kunden weniger attraktiv. Diese entscheiden sich dann möglicherweise für ein Fahrzeug mit klassischem Antrieb, und das kann politisch nicht gewollt sein. Die technische Herausforderung, die Mindestreichweite auf 80 Kilometer zu steigern, ist für die Automobilindustrie mittelfristig lösbar. Aber auch hier benötigt die Industrie Planungssicherheit, daher fordern wir, es hier bei der Frist von Anfang 2025 zu belassen“, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

    Dazu sagt VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Nach derzeitigem Stand würde dies bedeuten, dass circa 50 Prozent der von VDIK-Mitgliedern angebotenen Plug-in-Hybriden nicht mehr förderfähig wären. Gerade im Markthochlauf der Elektromobilität ist dies das falsche Signal. Auch kleinere und damit günstigere Fahrzeuge sind von diesen strengeren Vorgaben betroffen.“

    Die Verschärfung in Form der Erhöhung der rein elektrischen Mindestreichweite auf 80 Kilometer zum 1. Januar 2024 war bisher ein Jahr später geplant. Auch dieser Einschnitt widerspricht der für die Automobilindustrie wichtigen Planungssicherheit. Die Erfüllung dieser Anforderung ist bei vielen Fahrzeugen in Verbindung mit einem Modellwechsel geplant, der sich nicht beliebig um ein Jahr vorziehen lässt. Gerade die Plug-in-Hybride stellen mit ihrer Flexibilität einen wichtigen Baustein beim Erfolg der Elektromobilität dar. Allein im ersten Halbjahr 2021 machten die Plug-in-Hybride einen Anteil von über 50 Prozent an den neu zugelassenen Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus.

    Aktuell werden Elektro-Plug-in-Hybride gefördert, die je gefahrenem Kilometer nicht mehr als 50 Gramm CO₂ ausstoßen oder eine Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung des E-Antriebs erreichen müssen. Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass diese Mindestreichweite bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 40 Kilometer beträgt. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 wird sich die Mindestreichweite auf 60 Kilometer und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 dann auf 80 Kilometer erhöhen, um weiterhin förderfähig zu sein.

    Kontakt

    Moritz Krause

    Sprecher Technik und Innovation

    Verband der Automobilindustrie

    Mobil: 0175 32 60 991

    E-Mail: Moritz.krause@vda.de

     

    Peter Mair

    Leiter Politik/Kommunikation/Presse

    Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.

    Mobil: 0179 4819 575

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