Wettbewerbsrecht
GWB-Novelle: Änderungsvorschlag verschlechtert Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes
Statement
Statement
VDA-Präsidentin Hildegard Müller:
„Der Vorschlag der Bundesregierung für eine Änderung des Kartellrechts beinhaltet vor allem die neue Befugnis des Bundeskartellamtes, massive Verhaltens- und Struktureingriffe bei Unternehmen vorzunehmen – und zwar ohne, dass dem ein vorwerfbares Verhalten der Unternehmen vorangegangen wäre. Erfasst werden sollen alle Marktstrukturen, alle Unternehmensgrößen und Branchen in ausgewählten Sektoren. Anknüpfungspunkt soll lediglich eine Störung des Wettbewerbs sein, nicht aber ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht.
Eine sektorspezifische Regulierung muss aber – wenn sie überhaupt erfolgen soll – zwingend Aufgabe des demokratisch legitimierten Gesetzgebers bleiben und darf nicht an eine Behörde delegiert werden. Es ist nicht Aufgabe des Bundeskartellamtes, einen Markt neu zu strukturieren. Für Industrieunternehmen, auch die der Automobilindustrie, und deren Wertschöpfungsketten besteht ansonsten dadurch auch das Risiko, dass das Amt bei einzelnen Unternehmen zwangsweise einen Verkauf von Unternehmensteilen (Entflechtung) bewirken könnte, ohne dass zuvor ein konkreter Wettbewerbsverstoß festgestellt worden wäre. Wir lehnen dies ausdrücklich ab. Die vorgesehene Entflechtungsbefugnis würde sich faktisch auf Unternehmen mit Sitz in Deutschland beschränken, weil eine solche Maßnahme gegen ausländische Unternehmen rechtlich nicht durchsetzbar wäre. Ein solches Vorgehen würde daher zusätzlich zu einer Diskriminierung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb führen.
Die Möglichkeit der Gestaltung von bestimmten Marktstrukturen (Market Design) ohne klare Rechtsgrundlage würde eine elementare Veränderung der Wettbewerbskontrolle in Deutschland bedeuten. Der VDA fordert daher den Gesetzgeber auf, diese Novelle zumindest zu verschieben, um die dringend erforderliche Diskussion der Nachteile der Kartellrechtsreform zu ermöglichen. Klar ist: Die Änderungen zu den Eingriffsbefugnissen des Bundeskartellamtes verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes.“