Brexit-Regeln: VDA-Präsidentin Hildegard Müller zu Ursprungsregeln für E-Autos
Brexit-Regeln
Statement
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Brexit-Regeln: VDA-Präsidentin Hildegard Müller zu Ursprungsregeln für E-Autos
"Der VDA hat bereits im Vorfeld des TCA-Abschlusses ausdrücklich in Deutschland und der EU darauf hingewiesen, dass die verschärften Ursprungsregeln für Hybrid- und vollelektrische Fahrzeuge auch tatsächlich in der Praxis erfüllbar sein müssen und die notwendige Infrastruktur in der EU bzw. im Vereinigten Königreich aufzubauen ist. Nun gilt es dringend, im Rahmen des TCA nachzusteuern.
Die Ursprungsregeln für batteriebetriebene Fahrzeuge im Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) sollten rasch an die realen Gegebenheiten bzw. die Entwicklungen beim Aufbau der europäischen Batteriefertigungskapazitäten angepasst werden. Daher müssen die geltenden Ursprungsregeln in einem ersten Schritt bis Ende 2026 verlängert werden.
Denn leider ist absehbar, dass insbesondere die notwendige Lokalisierung von aktivem Kathodenmaterial innerhalb der EU bzw. des Vereinigten Königreichs bis Ende 2023 nicht abgeschlossen sein wird. Es drohen deshalb sowohl bei der Ausfuhr von E-Autos in das Vereinigte Königreich als auch beim Export aus dem Vereinigten Königreich heraus Zollzahlungen - das ist nicht nur ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die europäische Automobilindustrie gegenüber ihren asiatischen Wettbewerbern auf dem so wichtigen UK-Markt, sondern damit vor allem auch eine Gefahr für den Hochlauf der E-Mobilität sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU. Denn auch die gesamte EU-Lieferkette, inklusive der EU-(Batterie-)Lieferanten wird negativ betroffen sein, sollten die Ursprungsregeln 2024 unverändert in Kraft treten. Ein solches Negativ-Szenario für die europäische Wettbewerbsfähigkeit muss vermieden werden, da die EU sonst auch als Standort für die Batteriezellproduktion ins Hintertreffen geraten würde. So wird die Transformation ausgebremst."