Energiewirtschaftsgesetz

    VDA-Präsidentin Hildegard Müller zu den Festlegungsverfahren nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz

    Statement

    Statement

    Berlin, 15. Juni 2023

    VDA-Präsidentin Hildegard Müller:
     
    "Das heute von der Bundesnetzagentur vorgelegte Konzept zur netzorientierten Steuerung von E-Autos enthält im Vergleich zu den Ende des vergangenen Jahres vorgelegten Eckpunkten signifikante Verbesserungen. Als VDA haben wir uns stets für eine netzorientierte Steuerung auf Grundlage marktlicher Anreize und Instrumente ausgesprochen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die nun vorgesehene Einführung zeitvariabler Netzentgelte, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher einen entscheidenden Anreiz erhalten, ihre Ladevorgänge in Randzeiten mit niedriger Netzauslastung zu verschieben. 
     
    So können E-Autos netzdienlich, das heißt in Abhängigkeit der Netzauslastung vor Ort geladen werden. E-Autos können auf diese Weise dabei helfen,  das Entstehen von Netzengpässen präventiv zu vermeiden und so zu einer Stabilisierung der Stromnetze und einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung beitragen.
     
    Darüber hinaus wird mit der Einführung zeitvariabler Netzentgelte sichergestellt, dass direkte Steuerungseingriffe des Netzbetreibers nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen. Ohne die ergänzende Einführung zeitvariable Netzentgelte hätten zu häufige direkte Steuerungseingriffe des Netzbetreibers gedroht. Diese Gefahr für die Kundenakzeptanz und somit für die Elektromobilität in Deutschland ist damit abgewendet. 
     
    Positiv zu bewerten sind zudem die Anhebung der vorgesehen Mindestleistung auf 4,2 kW. Ein vollständiges Abschalten des Ladestroms ist damit endgültig vom Tisch. Durch die Verpflichtung der Netzbetreiber, direkte Steuerungseingriffe auf Online-Plattform zu veröffentlichen, wird die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend erhöht. 
     
    Entscheidend ist nun, dass die Stromnetze endlich deutlich schneller ausgebaut und vollständig digitalisiert werden. Hier sind die Netzbetreiber gefragt, die für diese wichtige Aufgabe aber auch die richtigen Rahmenbedingungen brauchen. Die geplante Anhebung der Eigenkapital-Verzinsung ist hier ein erster wichtiger Schritt. Wichtig ist, dass die gesetzliche Verankerung des vorausschauenden Netzausbaus nun unverzüglich erfolgt. 
     
    Der Zeitplan für das Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1. Januar 2024 ist ambitioniert, aber aus VDA-Sicht machbar. Wichtig ist, dass die zeitvariablen Netzentgelte - wie vorgesehen - zeitgleich mit den Steuerungsrechten der Netzbetreiber eingeführt werden.“

    Sprecherin

    Eva Siegfried

    Schwerpunkt Volkswirtschaft, Statistik und VDA-Ladenetz-Rankings