VDA-Kommentierung
VDA-Präsidentin Hildegard Müller zum Bürokratieentlastungsgesetz
VDA-Präsidentin Hildegard Müller:
„Bürokratie ist gerade für den Mittelstand eine der größten Belastungen, auch und gerade in der Transformation. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz unternimmt die Bundesregierung einen wichtigen ersten Schritt zu konkretem Abbau von Bürokratie: Weniger ‚Papierwirtschaft‘ ist ebenso wie der Entfall von Meldepflichten nach dem Mess- und Eichgesetz ein richtiges Signal. Gleichzeitig bleibt die Regierung jedoch weit hinter den Erwartungen zurück, insbesondere was den Abbau von Melde- und Informationspflichten betrifft. Gerade für die mittelständischen Unternehmen ist das enttäuschend. Zweifellos ist: Die Unternehmen sind an ihrer absoluten Belastungsgrenze, die fehlende Digitalisierung in der Verwaltung erschwert und verlangsamt Prozesse zusätzlich und Potenziale für mehr Effizienz können nicht ausgeschöpft werden.
Fest steht also: Das kann nur der Anfang eines intensiven Prozesses sein, in dem die Bundesregierung den Bürokratieabbau zu einer Priorität macht. Wir begleiten dabei gerne konstruktiv mit Vorschlägen und Ideen. Im Rahmen der Bundestagsberatung sollte die Möglichkeit für notwendige Nachbesserungen und Erweiterungen unbedingt genutzt werden. Grundsätzlich gilt außerdem, dass Bürokratieabbau nur dann zielführend ist, wenn gleichzeitig von neuen komplexen Anforderungen, Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten abgesehen wird.“