Keine Orientierungshilfen, viele offene Fragen

    Deutsche Automobilindustrie kritisiert EU-Verordnung gegen Entwaldung und fordert praxisnahe Anpassungen

    Pressemitteilung

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    Berlin, 11. September 2024

    Vereinfachung der Verordnung und Vermeidung von Doppelregulierungen sind unerlässlich, um Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu sichern / Auch Verlängerung der Implementierungsfristen sollte in Betracht gezogen werden

    Die deutsche Automobilindustrie unterstützt grundsätzlich die Ziele der EU-Verordnung zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung. Die Verordnung sieht vor, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Ölpalmen, Rinder, Kautschuk und Holz sowie eine Vielzahl daraus hergestellter Produkte nur dann auf den europäischen Markt gebracht und exportiert werden dürfen, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), betont: „Wir stehen hinter dem Ziel, Entwaldung weltweit zu bekämpfen und so zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Eindämmung des Klimawandels beizutragen. Die Automobilindustrie bekennt sich zu ihrer Verantwortung, hier einen aktiven Beitrag zu leisten.“

    Auch wenn das grundsätzliche Ziel geteilt wird, sieht die Automobilindustrie dringenden Bedarf an Klarstellungen und Anpassungen der Verordnung, um eine praxisgerechte Umsetzung zu gewährleisten und unnötige Bürokratie zu vermeiden. In der bisherigen Version ist die Verordnung nicht umsetzbar: „Es ist entscheidend, dass die Verordnung so ausgestaltet wird, dass sie wirkliche Verbesserungen bringt, die europäische Automobilindustrie nicht international einseitig in die Verantwortung nimmt und gleichzeitig die Unternehmen nicht durch unklare Vorgaben und übermäßige Bürokratie belastet. Wenn das nicht gewährleistet ist, sollte eine Verlängerung der Implementierungsfristen in Betracht gezogen werden“, so Müller weiter. „Der aktuelle Entwurf bringt neue Nachteile in Sachen internationaler Wettbewerbsfähigkeit mit sich, die unbedingt zu vermeiden sind", betont sie. Der VDA hat ein aktuelles Positionspapier mit den drängendsten Problemen sowie Lösungen zu diesem Thema veröffentlicht.


    EU-Informationssystem nicht ausgereift

    Aktuell bestehen zahlreiche offene Fragen, die die praktische Anwendung der Verordnung erschweren. Beispielsweise ist das EU-Informationssystem, das für die Einhaltung der neuen Regelungen essenziell ist, technisch noch nicht ausgereift. „Ein Start des Systems nur zwei Wochen vor dem Beginn der Sorgfaltspflichten ist für die Unternehmen am Ende der Lieferkette nicht realistisch. Es ist daher nicht zu erwarten, dass alle erforderlichen Daten bis Jahresende 2024 überhaupt verfügbar sein werden“, erläutert Müller.

    Zudem fehlt es an wesentlichen Orientierungshilfen, wie etwa dem von der EU-Kommission angekündigten Guidance-Dokument, das Unternehmen bei der Anwendung der Verordnung unterstützen soll. Auch das Länder-Benchmarking, das entscheidend für die Risikobewertung von Produkten ist, wurde bisher nicht von der EU veröffentlicht. Ohne diese grundlegenden Informationen droht eine erhebliche Mehrbelastung für Unternehmen, ohne dass dies einen zusätzlichen Beitrag zum Schutz der Wälder leistet.

    Probleme bei der Zollabwicklung

    Neben den bereits genannten Herausforderungen gibt es in der praktischen Anwendung der Verordnung noch zahlreiche Unklarheiten, die dringend geklärt werden müssen. So ist beispielsweise die Unterscheidung zwischen natürlichem und synthetischem Kautschuk nicht ausreichend präzise geregelt, was zu Problemen bei der Zollabwicklung führen kann. Auch die Handhabung von Holz, das als Verpackungsmaterial verwendet wird, bedarf einer eindeutigen Regelung.

    „Wir fordern die Europäische Kommission auf, die Verordnung schnellstmöglich so anzupassen, dass die Unternehmen in der Lage sind, ihre Sorgfaltspflichten rechtssicher und ohne unnötige Bürokratie zu erfüllen“, betont Müller. Eine Vereinfachung der Verordnung und die Vermeidung von Doppelregulierungen seien unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu sichern.

    Im Falle einer Verzögerung bei der Bereitstellung der notwendigen Informationen sollte auch eine Verlängerung der Fristen für die Umsetzung erwogen werden. „Es muss sichergestellt werden, dass die Unternehmen ausreichend Zeit haben, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten“, so Müller.

    Sprecher

    Benedikt Herzog-Wolbeck

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