VDA-Kommentierung der Omnibus-Initiative zur Vereinfachung von Berichtspflichten
VDA-Präsidentin Hildegard Müller über die Omnibus-Initiative zur Vereinfachung von Berichtspflichten
Kommentierung
Kommentierung
VDA-Präsidentin Hildegard Müller:
„Überbordende Bürokratie belastet die Unternehmen der deutschen Automobilindustrie, insbesondere die des automobilen Mittelstandes, erheblich und in immer größerem Maß. Es ist deshalb gut, dass die EU-Kommission hier mit ihrer Omnibus-Initiative zur Vereinfachung von Berichtspflichten gegensteuern will und erste Schritte unternimmt, unnötige Bürokratielasten von den Unternehmen zu nehmen. Gleichwohl gilt: Die Initiative kann nur ein erster Anfang für einen umfassenden Bürokratieabbau seitens Brüssel sein."
EU-Lieferkettengesetz und CSRD-Richtlinie
„Viele Großunternehmen und auch große Mittelständler haben bereits umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um den komplexen Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes sowie den CSRD-Berichtspflichten gerecht zu werden. Die Verschiebung der ersten Umsetzungsfristen des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr sowie die Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten für bestimmte Unternehmen um zwei Jahre entfaltet für sie deshalb kaum Wirkung. Diese Entlastung kommt zu spät. Kleinere Unternehmen könnten aber von den Verschiebungen profitieren. Sie gewinnen wertvolle Zeit, um sich auf die komplexen Anforderungen bestmöglich vorzubereiten und von den Erfahrungen anderer Unternehmen zu lernen.
Unternehmen können nur für Risiken haften, auf die sie Einfluss haben, alles andere ist realitätsfern. Es ist deshalb folgerichtig, dass nun zum einen von der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung im EU-Lieferkettengesetz Abstand genommen wird und zum anderen die Sorgfaltspflichten auf die direkten Geschäftsbeziehungen beschränkt werden. Allerdings: Die EU-Kommission wendet hiermit zwar überwiegend künftigen, zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen ab – eine wirkliche Entlastung der Unternehmen von bestehenden Regulierungen ist das aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Die Anhebung der Schwellenwerte bei den Mitarbeitenden und dem Nettoumsatz für die Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes sowie bei der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sind zwar grundsätzlich Schritte in die richtige Richtung, reichen allerdings nicht aus, die Regelungen treffen den industriellen Mittelstand weiterhin direkt und belasten ihn erheblich. Der VDA schlägt daher einen Schwellenwert von 3.500 Mitarbeitenden vor.
Hinzu kommt: Umsatzschwellen geben in der Industrie keine verlässliche Auskunft über die Größe eines Unternehmens, da die hohen Kosten für Vorprodukte und Anlagen einen großen Teil des Umsatzes ausmachen, ohne dass dies die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegelt.
Darüber hinaus gilt: Die geplante Straffung und Vereinfachung der CSRD- und CSDDD-Regularien wird dazu beitragen, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern. Hier kommt es jetzt auf die konsequente Umsetzung der angekündigten Vereinfachungen an. Das gilt insbesondere für die vorgesehene Harmonisierung der Datenpunkte, denn Fakt ist: Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, dem EU-Lieferkettengesetz wie auch der Taxonomie werden tausende, oft redundante und sich oft überschneidende Daten erhoben. Diese Berichtspflichten müssen endlich zusammengefasst werden. Ebenso muss geprüft werden, ob redundante Meldepflichten auch durch andere Anforderungen bestehen."
Europäisches CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)
„Licht und Schatten gibt es bei den von der EU-Kommission vorgesehenen Änderungen hinsichtlich des europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM). Positiv zu bewerten sind die Anhebung der CBAM-Freigrenze sowie die Ausweitung der Nutzung von CO₂-Durchschnittswerten. Völlig unverständlich ist hingegen, dass bereits jetzt für den Beginn des Jahres 2026 ein Legislativvorschlag für die CBAM-Ausweitung angekündigt wird. Es dürfen keine Fakten geschaffen werden, ehe nicht die Ergebnisse der für Ende 2025 vorgesehen Prüfung der CBAM-Maßnahmen vorliegen. Die geplante Carbon Pricing Diplomacy Task Force kann grundsätzlich helfen, global auf CO₂-Bepreisungssysteme hinzuwirken." EU-Taxonomie „Mit Blick auf die Taxonomie-Verordnung gilt, dass die Anhebung der Schwellenwerte zur Berichterstattungspflicht nicht genügen, um den automobilen Mittelstand ausreichend zu entlasten. Im weiteren Prozess sollte die Kommission insbesondere auch die Finanzierung von Übergangsaktivitäten im Rahmen der Taxonomie viel stärker in den Mittelpunkt rücken."
EU-Entwaldungsverordnung
„Unverständlicherweise hat die EU-Kommission in ihrer Omnibus-Initiative die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) unberücksichtigt gelassen. Die Europäischen Institutionen sollten sich dringend für eine praxisgerechte Ausgestaltung und Implementierung der EU-Entwaldungsverordnung einsetzen, die vermeidbare Bürokratie reduziert und Doppelregulierungen vermeidet. Zur Vereinfachung der Verordnung könnten insbesondere die Implementierung eines Schwellenwertes zur Auslösung der Sorgfaltspflicht, die Einführung eines risikobasieren Ansatzes, eine Ausnahme für Fahrzeugersatzteile und eine Entlastung bei den Händlerpflichten beitragen."
