Digitalisierung

    Deutsche Poleposition

    Deutschland ist das erste Land mit einem Gesetz zum autonomen Fahren. Wir sind somit auf dem besten Weg, in der Zukunftstechnologie die Vorreiterrolle einzunehmen. Was Sie über das autonome Fahren wissen müssen.

    Deutschland ist das erste Land mit einem Gesetz zum autonomen Fahren. Wir sind somit auf dem besten Weg, in der Zukunftstechnologie die Vorreiterrolle einzunehmen. Was Sie über das autonome Fahren wissen müssen.

    Wo wir heute stehen

    Der technische Fortschritt erlaubt schon heute hohe Automatisierungsgrade.

    Bei den automatisierten Fahrfunktionen aktiviert der Fahrer auf Wunsch das System und muss es nicht dauerhaft überwachen. Er wird somit entlastet und in bestimmten Fällen rechtzeitig zur Übernahme der Fahraufgabe aufgefordert.

    Beim autonomen, fahrerlosen Fahren muss kein Fahrer das System mehr überwachen. Fahren auf verschiedenen Strecken ist ohne Fahrereingriff möglich. Das Fahrzeug kann vollumfänglich auf allen Straßentypen, in allen Geschwindigkeitsbereichen und unter allen Umfeldbedingungen die Fahraufgabe vollständig allein durchführen. Das System beherrscht die Fahraufgabe in allen Situationen. Der Passagier hat keine fahrbezogenen Aufgaben, könnte aber die Fahraufgabe übernehmen, sofern das Fahrzeugkonzept so etwas vorsieht.

    Der Einsatz autonomer Shuttle im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in der Personen- und Güterbeförderung eröffnet Möglichkeiten, das Mobilitätsangebot in der Stadt und im ländlichen Raum entscheidend zu verbessern. Weitere Einsatzmöglichkeiten für das autonome Fahren finden sich in den verschiedenen Mobilitätsbereichen, unter anderem im öffentlichen Personenverkehr, bei Dienst- und Versorgungsfahrten oder Anwendungsfällen in der Logistik und auch im privaten Individualverkehr mit Fahrzeugen, die über autonome Fahrfunktionen verfügen. Dual-Mode-Fahrzeuge können zum Beispiel für Funktionen wie Automated Valet Parking (AVP) im privaten Bereich oder auch für autonom fahrende Lkw im Güter-Hub-to-Hub-Transport eingesetzt werden.

    Die unterschiedlichen Anwendungsfälle des autonomen Fahrens können durch unterschiedliche und individuelle technische Umsetzungen realisiert werden. Dabei kann die technische Lösung sowohl aus fahrzeugeigenen als auch aus externen Systemkomponenten bestehen.

    Automated Valet Parking: Eine der ersten Fahrfunktionen in Serie

    Aufgrund des technologischen Fortschritts verfügen moderne Fahrzeuge heute über immer mehr intelligente Fahrerassistenzsysteme. Durch sich weiterentwickelnde Sensorik sowie verbesserte und neue Systemarchitekturen in Verbindung mit hochleistungsfähigen Algorithmen lassen sich technologisch schon heute hohe Automatisierungsgrade erreichen. Die Zunahme an Vernetzung mit anderen Fahrzeugen, Verkehrsteilnehmern und den Infrastrukturen erlaubt die koordinierte Planung von Fahrmanövern und schnelles Reagieren auf unerwartet auftretende Ereignisse. Das führt zu sicherer und effizienter Mobilität. Fahrerloses Fahren und Parken sind dafür wichtige Bausteine.

    Das automatisierte Valet Parking (AVPS) wird eine der ersten autonomen Fahrfunktionen in Serie sein. Aktuell im Markt vorhandene Systeme bieten bereits unterschiedliche Funktionen, die das Einparken in schwierigen Situationen komfortabler gestalten. Der Fahrer befindet sich allerdings weiterhin in der Verantwortung für den Parkvorgang. Mit Automated Valet Parking (AVP) gibt es ein voll automatisiertes Parksystem. Der Fahrer gibt sein Fahrzeug an einer Drop-off-Area ab, und das Fahrzeug fährt selbstständig – also fahrerlos – auf einen ihm zugewiesenen Parkplatz. Wenn der Fahrer das Fahrzeug wieder übernehmen möchte, teilt er dies zum Beispiel per App mit, das Fahrzeug fährt anschließend selbstständig in eine Pick-up-Area, wo es vom Fahrer wieder in Empfang genommen werden kann.

    Für den Fahrer bedeutet das AVP Zeit- und Komfortgewinn, stressfreies Parken und eine massive Reduktion von möglichen Parkremplern. Für den Parkhaus- oder Parkflächenbetreiber wird die Parkraumnutzung effizienter, die Sicherheit erhöht sich, neue Kundenservices können angeboten werden, und der Verkehrsfluss wird optimiert.

    Das weltweit erste Gesetz zum autonomen Fahren

    Neben technologischen Entwicklungen und Voraussetzungen spielen rechtliche und regulatorische Aspekte eine entscheidende Rolle bei der Einführung des autonomen Fahrens.

    Zunächst sollen autonome Fahrzeuge in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden können. Damit schafft Deutschland den rechtlichen Rahmen für verschiedene Anwendungsfälle in den verschiedenen Mobilitätsbereichen, wie zum Beispiel im öffentlichen Personenverkehr, im privaten Individualverkehr mit Dual-Mode-Fahrzeugen und in der Logistik.

    Weltweit hat bisher keine Nation oder Region einen vollumfänglichen Rechtsrahmen für das automatisierte und vernetzte Fahren geschaffen. Deutschland schafft mit dem „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“ weltweit als erste Nation die Basis für das Inverkehrbringen (Typgenehmigung) und den Betrieb (Einhaltung von Verkehrsregeln) von autonomen Systemen in festgelegten Betriebsbereichen. Automatisiertes Fahren wird in den verschiedenen Umgebungsbedingungen ermöglicht, auf Autobahnen, in der Stadt und außerorts in unterschiedlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten.

    Basis für internationalen Rechtsrahmen

    Ziel dieses nationalen Regelungsrahmens ist die schnelle Etablierung von innovativer Technik, Funktionen und Services in Deutschland. Damit bietet der Regelungsrahmen Deutschland die Möglichkeit, als Technologietreiber zu agieren. Der vorliegende nationale Regelungsrahmen kann dabei die Basis für einen zukünftigen europäischen und internationalen Rechtsrahmen (UNECE) bilden. Eine entsprechende schnelle Übertragung unterstützen wir.

    Insbesondere der Einsatz autonomer Shuttle im ÖPNV und in der Personen- und Güterbeförderung eröffnet Möglichkeiten, das Mobilitätsangebot in der Stadt und im ländlichen Raum entscheidend zu verbessern – auch lokal emissionsfrei, mit konkurrenzfähigen Gesamtkosten im Betrieb und flexiblen Transportkapazitäten.

    Nächster Schritt: Rahmenbedingungen für die Technologie

    Zur Umsetzung benötigt die Industrie aber auch den technischen Rahmen. Das Vorliegen und die Praktikabilität einer Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung, AFGBV) sind weitere notwendige Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung des neuen Genehmigungsverfahrens für autonome Fahrzeuge.

    Neben den technologischen und rechtlichen Themenfeldern stellt das Zusammenspiel von Fahrzeug und Mensch einen wichtigen Handlungsstrang dar. Fahrer- und Innenraumzustandserkennung, Ergonomie und Passagierinformation, Mensch-Maschine-Interaktion sowie die bidirektionale, intelligente Außenkommunikation von Umfeld und Mensch sind dabei die wichtigen Themen.

    Die Entwicklung wird hier nicht stehen bleiben und geht weiter. Neue Technologien ermöglichen neue Services und Dienste. Die Normung und Standardisierung wird den weiteren Prozess mit der Erstellung von Normen bezüglich technischer Anforderungen, der Austauschbarkeit und der Sicherheit dabei weiter unterstützen, um automatisierte Fahrfunktionen sicher und effizient in den realen Straßenverkehr überführen zu können.

    Koordinierungsstelle Vernetztes & Automatisiertes Fahren

    Henry Kuhle

    Leiter der Fachgruppe

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