Daten

    Drei Prinzipien für den Datenschutz beim autonomen und vernetzten Fahren

    Je digitaler das Auto wird, desto wichtiger wird die Frage nach effektivem Datenschutz. Drei Prinzipien sind für den VDA leitend: Transparenz, Selbstbestimmung und Datensicherheit.

    Je digitaler das Auto wird, desto wichtiger wird die Frage nach effektivem Datenschutz. Drei Prinzipien sind für den VDA leitend: Transparenz, Selbstbestimmung und Datensicherheit.

    Vernetzung und Digitalisierung brauchen Rechtsschutz

    Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt die von der Bundesregierung angestoßene Diskussion zu Fragen der rechtlichen Zuordnung von Daten aus technischer, ökonomischer und rechtlicher Perspektive. Aus Sicht der Automobilindustrie bedarf diese auch für ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit so wichtige Fragestellung der weiteren vertieften Prüfung. Wesentliche Merkmale der Diskussion über Mobilitätsdaten müssen die internationale beziehungsweise europäische Dimension angesichts der grenzüberschreitenden Verfügbarkeiten von Daten, die teilweise disruptiven Innovationsschübe und der hohe Wettbewerbsdruck für die beteiligten Unternehmen sein.

    Staatliche Regulierung sollte zu Beginn der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Vernetzung und Digitalisierung der Industrie und von Verbrauchsprodukten – wie zum Beispiel der Kraftfahrzeuge untereinander und mit der Infrastruktur – die notwendige Flexibilität der beteiligten Unternehmen und die kaum einschätzbaren Innovationspotenziale berücksichtigen. Gerade aus Wettbewerbsgesichtspunkten sollte hier die Regulierung zunächst äußerst zurückhaltend betrieben werden.

    Die IT-Sicherheit und der Datenschutz werden ebenso wie die Fahrzeugsicherheit bereits in der Produktentwicklung berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Markteinführung neuer Fahrzeuge entsprechen die integrierten Schutzsysteme dem aktuellen Stand der Technik. Der Missbrauchs- und Manipulationsschutz wird regelmäßig überprüft und fortlaufend an den Stand der Technik angepasst. Mit zunehmender Nutzung von automatisierten und vernetzten Fahrzeugfunktionen spielen entsprechende Schutzmaßnahmen künftig eine noch wichtigere Rolle. Politische Grundsätze zum Schutz gegen nicht autorisierte Zugriffe sollten dabei weiterhin ermöglichen, herstellerindividuelle Sicherheitstechnologien und Architekturen zu implementieren.

    Drei Punkte für effektiven Datenschutz

    Die deutsche Industrie führt auch im Hinblick auf Industrie 4.0 seit Längerem eine Diskussion zur Frage der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit der rechtlichen Zuordnung von Daten. Bereits 2015 hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mit einem Rechtsgutachten zur digitalisierten Wirtschaft und Industrie 4.0 unter anderem die relevanten Rechtsfragen behandelt und zum Beispiel darauf verwiesen, dass hier nicht voreilig gehandelt und der europäische Rechtsrahmen beachtet werden sollte.

    In dieser Debatte sollte auch berücksichtigt werden, dass die wissenschaftliche Diskussion Ausschließlichkeits- und Zugangsrechte an Daten ebenfalls kritisch sieht. Danach gibt es keinen Grundsatz, wonach Rechte an Daten einem bestimmten Rechtssubjekt zuzuweisen wären. Weder legitimiert das personenbezogene Datenschutzrecht eine Kontrolle über die Nutzung von Daten als solche oder auf nachgelagerten Datenmärkten, noch sind Sacheigentümern von Gegenständen, die Daten über Sensoren generieren, ausschließliche Datennutzungsrechte zuzuweisen.

    Auto und Internet wachsen immer mehr zusammen. Die Fahrzeuge der Zukunft sind vernetzt. Die digitale Vernetzung gibt Antworten auf die Herausforderungen steigender Verkehrsleistungen, schafft mehr Sicherheit und trägt dazu bei, Umwelt- und Klimabelastungen zu reduzieren. Durch die fortschreitende Vernetzung entstehen zusätzliche Daten und Informationsströme. Bei der Entwicklung dieser Technologien ist der Datenschutz von besonderer Bedeutung. Deswegen haben die Mitgliedsunternehmen des VDA – Fahrzeughersteller und Zulieferer – ergänzend zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland gemeinsame Datenschutzprinzipien für vernetzte Fahrzeuge erarbeitet. Diese Datenschutzprinzipien umfassen die drei Kernpunkte Transparenz, Selbstbestimmung und Datensicherheit.

    1. Transparenz

    Die Automobilhersteller stellen den Kundinnen und Kunden eine Vielzahl fahrzeuggebundener Informations- und Hilfsdienste zur Verfügung. Aus diesen Daten können Informationen gewonnen werden, die für den Betrieb und die Sicherheit des Fahrzeugs notwendig, aber auch für neue Servicedienste nutzbar sind. Wichtig ist, dass der Kunde unter Berücksichtigung der Datenschutzprinzipien darüber informiert ist, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden.

    Die für den Service relevanten technischen Daten wie Füllstände oder Fahrzeug werden von Serviceberatern und Technikern in der Werkstatt zur Behebung von Funktionsstörungen oder vom Hersteller zur Analyse von Fahrzeugfunktionen genutzt. Die deutschen Hersteller informieren ihre Kunden gemäß Datenschutzprinzipien über diese verarbeiteten Fahrzeugdaten, beispielsweise über Funktionsanzeigen im Fahrzeug, über Onlinedienste oder über Benutzerhandbücher.

    2. Selbstbestimmung

    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten hängt von einer Einwilligung des Kunden ab. Der Kunde kann im vernetzten Fahrzeug stets selbst bestimmen, ob er Daten weitergeben möchte und welche. Wenn der Kunde eine Speicherung gewisser Daten ablehnt, kann er bestimmte Dienste auch nicht in Anspruch nehmen.

    3. Datensicherheit

    Die VDA-Mitgliedsunternehmen schützen die Kunden vor Missbrauch der für die Fahrzeugkommunikationssysteme erforderlichen Daten durch die Datenschutzprinzipien. Die sicherheitsrelevanten Systeme in der Fahrzeugelektronik werden von Navigations-, Telematik- und Infotainment-Anwendungen getrennt: Es handelt sich also beispielsweise beim Navigationsgerät und bei der Motorsteuerung um zwei völlig unterschiedliche Kreisläufe. Gateways und Firewalls schotten die sicherheitsrelevanten Bereiche im vernetzten Fahrzeug ab, Daten werden verschlüsselt. Die Soft- und Hardwarearchitekturen der Fahrzeuge werden stetig fortentwickelt und gewährleisten damit fortlaufend ein hohes technisches Sicherheitsniveau.

    Die Datenschutzprinzipien finden Sie hier.

    Gemeinsame Erklärung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder und des Verbandes der Automobilindustrie (VDA)

    Bereits heute benötigt und produziert das moderne Kraftfahrzeug eine Vielzahl an Daten. Aufgrund der fortschreitenden informationstechnischen Ausstattung der Kraftfahrzeuge und deren Anbindung an das Internet sowie der Vernetzung der Verkehrsteilnehmer untereinander wird sich dieser Trend fortsetzen und in den kommenden Jahren zu weitreichenden Veränderungen im Straßenverkehr führen.

    Darüber hinaus entstehen zahlreiche neue Fahrzeugfunktionen und Verkehrstelematikanwendungen, zum Beispiel in den Bereichen Service und Multimedia. Die Digitalisierung und insbesondere die Vernetzung bergen neben den unbestreitbaren Vorteilen für die Verkehrssicherheit und den Komfort zugleich auch Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Fahrzeugnutzer. Vor diesem Hintergrund halten die unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und der VDA nachfolgende datenschutzrechtliche Aspekte für besonders relevant.

    Recht & Compliance

    Dr. Ricarda Leffler

    Abteilungsleiterin & Syndikusrechtsanwältin

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