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Mobility-as-a-Service
Eine Lösung für den ländlichen Raum
Ridepooling in Kombination mit automatisiertem Fahren ist ein schnell wachsender Markt. Es bietet Herstellern die Möglichkeit, auch langfristig neue Kundengruppen zu erschließen.
Ridepooling in Kombination mit automatisiertem Fahren ist ein schnell wachsender Markt. Es bietet Herstellern die Möglichkeit, auch langfristig neue Kundengruppen zu erschließen.
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Die optimale Kombination aus ÖPNV und Taxi
Ridepooling ist ein neues Mobilitätsangebot, das eine Art Kombination aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Taxi darstellt. Die Kundinnen und Kunden buchen eine Fahrt, indem sie Start- und Zielpunkt angeben. Sie werden am Startpunkt abgeholt, unterwegs können weitere Kunden ein- und aussteigen. Ein Algorithmus plant und optimiert die Routen und bildet automatisch „Fahrgemeinschaften“ von Fahrgästen mit ähnlichen Fahrzielen. Feste Fahrpläne oder eine vorgegebene Linienführung gibt es nicht.
Ridepooling ergänzt und erweitert somit die Palette von Mobilitätsangeboten, die Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stehen. Dadurch kann die heute noch bestehende Angebotslücke zwischen öffentlichem Verkehr auf der einen und dem privaten Pkw auf der anderen Seite geschlossen werden. Gerade auch im ländlichen Raum können Poolingdienste das Mobilitätsangebot erheblich erweitern. Unternehmen der deutschen Automobilindustrie sind mit eigenen Ridepoolingangeboten am Markt und haben so ihr eigenes Produktportfolio weiter ausgeweitet. Perspektivisch kann automatisiertes Fahren bei Poolingfahrzeugen neue Einsatzszenarien ermöglichen und somit zusätzliche Potenziale für Nachhaltigkeit im Verkehr erschließen.
Geeigneter Rechtsrahmen nötig
Um Ridepoolingangebote erfolgreich am Markt positionieren zu können, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestaltet sein. Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes war ein erster Schritt, neue Mobilitätsdienste in Deutschland dauerhaft zu ermöglichen. Die Umsetzung vor Ort muss jetzt aber auch in einer Weise erfolgen, die Angebote fördert und nicht wegreguliert. Das Gesetz muss daher in den nächsten Jahren sorgfältig evaluiert werden. In jedem Fall sollte der gesamte Stadtraum für Poolingangebote offenstehen, eine Reduktion der Angebote allein auf ÖPNV-Zubringerverkehre greift zu kurz und würde Potenziale zur Verkehrsoptimierung ungenutzt lassen. Auch sollte Poolingfahrzeugen die Nutzung von Busspuren ermöglicht werden. Zufahrtsrechte zu verkehrsberuhigten Bereichen sollten geprüft werden.
Steuerliche Gleichbehandlung aller Poolingangebote
Nachsteuerungsbedarf besteht bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Ridepooling sollte unabhängig davon, ob es sich um Angebote innerhalb des ÖPNV oder um eigenwirtschaftliche Angebote handelt, dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, da Ridepooling generell durch die Bündelung von Fahrten und durch den Einsatz umweltfreundlicher Antriebsarten einen Beitrag zur Verkehrsentlastung und Emissionsreduzierung leistet.