- Themen
- Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit
- Kreislaufwirtschaft
- Verwertungsnachweis
Kreislaufwirtschaft
Verwertungsnachweis
- Themen
- Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit
- Kreislaufwirtschaft
- Verwertungsnachweis
Stärkung des Verwertungsnachweises der Fahrzeugzulassungsverordnung
Der VDA fordert eine Stärkung des Verwertungsnachweises in der Fahrzeugzulassungsverordnung. Damit würde die Basis für gesicherte Informationen über den Verbleib von Altfahrzeugen geschaffen.
Folgende Maßnahmen schlägt die Automobilindustrie vor:
- Eine automatische Löschung nach sieben Jahren ohne Informationen über den Verbleib der Fahrzeuge darf zukünftig nicht mehr möglich sein
- Der Verwertungsnachweis ist im i-Kfz zu integrieren.
- Der Vollzug durch die Behörden ist mit einer Ergänzung des §15.1 Fahrzeug-ZulassungsV durch Dokumentation der endgültigen Stilllegung im System sicher zu stellen.
- Die Kosten für ein Fahrzeug (Kfz-Steuer, Versicherungsgebühr) sollte für einen Fahrzeughalter weiterlaufen, solange bis der nachvollziehbare Nachweis über den Verbleib bzw. die Verwertung bei der Fahrzeugzulassungsstelle vorgelegt werden kann.
Darüber hinaus fordern wir eine baldige Harmonisierung aller europäischer bzw. EU-weiten Registrierungs- und Deregistrierungssysteme.
Verwertungsnachweis als zentrales Steuerungselement
In der europäischen Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) wurde der Verwertungsnachweis als zentrales Steuerungselement eingeführt, mit dem Ziel Altfahrzeuge in die genehmigten Verwertungsbetriebe zu lenken. Dennoch gibt es innerhalb der EU noch einen hohen Anteil an Fahrzeugen mit unbekanntem Verbleib. Lt. einer von der EU beauftragten Studie waren dies im Jahre 2014 rund 4,7 Mio. Fahrzeuge, das entspricht 43% aller außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge der Klasse M1/N1.
Gemäß des vom BMU/UBA am 08.07.2021 veröffentlichten Jahresbericht über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Deutschland im Jahr 2019, gab es in Deutschland 2019 rund 3,12 Mio. endgültig stillgelegte Fahrzeuge; davon wurden:
- 2.500.000 (~80%) Fahrzeuge exportiert, davon konnten
- 2.160.000 statistisch belegt werden und
- 340.000 wurden geschätzt.
- 460.000 (~15%) Altfahrzeuge gingen in anerkannte Demontagebetrieben und wurden verwertet, somit hatten
- 160.000 (~5%) der Fahrzeuge einen unbekannten Verbleib.
Durch die 4. Verordnung zur Änderung der FahrzeugzulassungsV (i-Kfz Stufe 3) wurde die Bedeutung und Lenkungsfunktion des Verwertungsnachweises (VN) bei der Außerbetriebsetzung weiter geschwächt, weil der VN im i-Kfz System entgegen der Vorgabe des AltfahrzeugG entfallen ist. Kontrollen und statistische Erhebungen durch die Zulassungsstellen sind unmöglich. Durch die weiter geschwächte Lenkungsfunktion des VN besteht die Befürchtung, dass Altfahrzeuge (und somit gefährlicher Abfall), vermehrt auf illegalen Wegen behandelt und entsorgt werden.
Deutsche Behörden berichten, dass die Schließung illegaler Verwertungsbetriebe schwierig bis unmöglich ist und ausreichende Kapazitäten, sowohl bei Behörden als auch bei Gerichten, fehlen.
Weiterhin fallen außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge nach sieben Jahren ohne Angabe von Gründen, und somit ohne klaren Verbleib, automatisch aus dem Fahrzeugzulassungsregister.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um den „Unbekannten Verbleib von Altfahrzeugen“ wird die aktuelle Fahrzeugzulassungsverordnung im Bereich der Außerbetriebsetzungen als nicht ausreichend angesehen.
Fahrzeugexporte und deren anschließende Wiederzulassung in einem anderen EU-Staat können schwer bis gar nicht nachvollzogen werden, da die Registrierungs- und Deregistrierungssysteme in Europa bzw. der EU sich voneinander unterscheiden.
Ökonomisch lohnende und ökologisch wertvolle Verwertung von Altfahrzeugen
Eine Stärkung des Nachweises über den Verbleib eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (z.B. durch Kaufvertrag, Exportpapiere, Diebstahlanzeige, Verwertungsnachweis) wird als zwingend notwendig angesehen.
Es ist unabdingbar, dass der Verwertungsnachweis ein von den zuständigen Behörden anerkanntes und notwendiges elektronisches Dokument wird. Ohne Vorlage eines VNs für ein zur Verwertung bei einem genehmigten Demontagebetrieb abgegebenes Fahrzeug, darf keine Außerbetriebsetzung möglich sein. Darüber hinaus müssen für den Halter Steuer / Versicherungskosten weiterlaufen oder eine regelmäßige Gebühr erhoben werden, bis der nachvollziehbare Nachweis über den Verbleib bzw. die Verwertung vorgelegt werden kann.
Der Wirtschaftskreis Altfahrzeuge (WKA) hat den Bundesministerien für Verkehr, des Inneren und Umwelt Vorschläge zur endgültigen Außerbetriebssetzung mit und ohne Verwertungsnachweis und zur vorübergehenden Außerbetriebsetzung ohne Verwertungsnachweis vorgestellt.
Damit einhergehend ist eine europaweite oder zumindest EU-weite Harmonisierung der Registrierungs- und Deregistrierungssysteme erforderlich. Der Verwertungsnachweis muss konsequent zur Lenkung der Altfahrzeuge in die genehmigten Betriebe angewendet werden.
Mit diesen durchgeführten Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen würde eine bessere Transparenz über den Verbleib von Fahrzeugen und eine ökonomisch lohnende und ökologisch wertvolle Verwertung von Altfahrzeugen in legalen Verwertungssystemen erreicht.