Recht & Compliance

    Designschutz

    Geistiges Eigentum ist unbedingt zu schützen. Das gilt auch fürs Design, vom Seitenspiegel bis zum Reifen. Doch möglicherweise soll dieser Schutz aufgeweicht werden.

    Geistiges Eigentum ist unbedingt zu schützen. Das gilt auch fürs Design, vom Seitenspiegel bis zum Reifen. Doch möglicherweise soll dieser Schutz aufgeweicht werden.

    Voraussetzung für Investitionen

    Gewerbliche Schutzrechte sind in der EU und in den Exportmärkten der Automobilindustrie unverzichtbare Grundlage für die Vermarktung von Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör. Eine einseitige Beschränkung von Patenten oder Designrechten ist daher ebenso wenig akzeptabel wie ein Nachlassen bei der Bekämpfung der Produktpiraterie in Industrie- und Schwellenländern.

    In Europa wird allerdings immer wieder die Abschaffung des Designschutzes für Teile durch eine sogenannte Reparaturklausel gefordert. Damit würden jedoch die Bemühungen, vor allem Schwellenländer zum besseren Schutz geistigen Eigentums zu bewegen, konterkariert. Eine Abschaffung des so wichtigen Designschutzes in Europa würde einer weiteren Aufweichung in anderen Bereichen Tür und Tor öffnen.

    Der Teileschutz – also Design- und auch Patentschutz – ist für Fahrzeughersteller und Teilehersteller weltweit eine wichtige Voraussetzung, um in Innovationen investieren zu können. Erfolgreiches Automobildesign erstreckt sich bis in die Details von Außenspiegeln, Leuchten, Scheinwerfern, Blechen, Türen und Stoßfängern. Ein uneingeschränkter Designschutz ist notwendig und gerechtfertigt. Dies gilt auch für den Patentschutz. So enthalten viele Außenteile patentierte Technologien.

    Internationalen Flickenteppich vermeiden

    Gewerbliche Schutzrechte dienen auch der Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie. Wird ein Patent oder Design an einem Ersatzteil verletzt, liegt ein Verstoß gegen das Schutzrecht vor. Die Ausnutzung eines solchen Rechtsverstoßes in größerem Maßstab kann als Produktpiraterie bezeichnet werden. Gerade im Teilebereich ist vielfach auf asiatischen Märkten zu beobachten, wie Marken, Verpackungen und die Produkte selbst in großer Zahl gefälscht werden.

    Niedrigere Reparatur- und Teilekosten sind von einer Abschaffung des Designschutzes dagegen nicht zu erwarten. In der EU ist festzustellen, dass Reparaturkosten auch dort nicht niedriger sind, wo kein Designschutz besteht. Deutschland liegt preislich im unteren Bereich in der EU, wie ein Vergleich der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) 2017 erneut gezeigt hat. Der DAT-Vergleich konnte nachweisen, dass zwischen Designschutz und Preisniveau für Ersatzteile kein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Die EU hat 2015 ihren Vorschlag für eine Reparaturklausel zur Abschaffung des Designschutzes offiziell zurückgezogen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob auf der Ebene des EU-Binnenmarktes ein erneuter Vorschlag zur Harmonisierung vorgelegt wird. In der Zwischenzeit sollten einzelne Mitgliedstaaten nicht durch Sonderregelungen einer Einschränkung des Schutzes geistigen Eigentums einen Flickenteppich schaffen.

    Recht & Compliance

    Dr. Ricarda Leffler

    Abteilungsleiterin & Syndikusrechtsanwältin

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