Fachabteilungen

    Recht & Compliance

    Die Abteilung betreut rechtspolitische Fragen des VDA und bietet verbandsinterne Gesetzesanalyse und Rechtsberatung.

    Die Abteilung betreut rechtspolitische Fragen des VDA und bietet verbandsinterne Gesetzesanalyse und Rechtsberatung.

    Die Themen

    Die Abteilung gliedert sich in die Fachgebiete „Recht, Compliance und Gesetzesanalyse“ sowie „Verbraucherrecht und automobile Finanzdienstleistungen“.

    Allgemein betreut die Abteilung rechtspolitische Fragen des VDA und bietet verbandsinterne Gesetzesanalyse und Rechtsberatung. Beim Wirtschaftsrecht stehen Vertragsrecht, Haftung, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht auf nationaler wie europäischer Ebene im Vordergrund. Gewerblicher Rechtsschutz umfasst den Schutz geistigen Eigentums als Grundlage für die Innovationskraft der Automobilindustrie. In Bezug auf die Digitalisierung befasst sich die Abteilung mit dem sich schnell entwickelnden Recht der Daten in Fahrzeugen und Unternehmen sowie dem Datenschutz.  

    Im Bereich Compliance stellt die Abteilung einen Leitfaden Kartellrecht für die Gremienarbeit des VDA zur Verfügung. Der Leitfaden ist von allen Mitgliedsunternehmen und den VDA-Angestellten vor allem bei der Durchführung von Sitzungen, der Erarbeitung von Empfehlungen und fachlichen Leitlinien zu beachten. Der Leitfaden soll vermeiden, dass durch Handeln des Verbandes das deutsche oder europäische Wettbewerbsrecht verletzt wird, und dient damit auch dem Schutz des Verbandes und seiner Mitglieder.

    Im Fachgebiet „Verbraucherrecht und Finanzdienstleistungen“ sind besonderer Schwerpunkt die Befassung mit auf Verbraucher bezogener Gesetzgebung und die Rahmenbedingungen für die Erbringung der Absatzfinanzierung. 

    Das Verbraucherrecht entwickelt zunehmend Standards für die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Handel der Automobilwirtschaft mit ihren Kunden. Dabei steht die Formulierung und Verstärkung von Informations- und auch Schadensersatzansprüchen im Vordergrund. 

    Da die Absatzfinanzierung den Vertrieb von etwa 70% aller Neufahrzeuge in Deutschland wie auch der EU umfasst, sind für die Finanzdienstleistungsthemen die entsprechende Gesetzgebung zu Bank- und Kapitalmarktrecht un das Verbraucherrecht bei der Vermittlung von Krediten und Versicherungen von Bedeutung. Ausserdem widmen sich die Autobanken den Projekten der elektronischen Fahrzeugzulassung und der elektronischen Fahrzeugakte.

    Das Öffentliche Auftragswesen beschäftigt sich mit den Anforderungen und Regelwerken bei Aufträgen von der Öffentlichen Hand. Im Bereich Industrieversicherung stehen die Sach- und Haftpflichtversicherung sowie die Rückrufkostendeckung im Fokus. Im Privatkundengeschäft haben die Rahmenbedingen für die Vermittlung im Autohaus Priorität.

    Das Fachgebiet umfasst das Wirtschaftsrecht als die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt.  Das Wirtschaftsrecht ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik. Im Einzelnen zählen zum Wirtschaftsrecht das Wirtschaftsverfassungsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Wirtschaftsprivatrecht und das Wirtschaftsstrafrecht. Auf internationaler Ebene wird die Wirtschaft durch das internationale Wirtschaftsrecht geregelt.

    Von besonderer Bedeutung ist das durch EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) reformierte Datenschutzrecht, das die Mitglieder des VDA für ihre Betriebe umsetzen und auch für die Kraftfahrzeuge, deren digitalen Leistungen und deren Vernetzung zu vermehrter Datenerhebung und -verarbeitung führen. Hier gilt es für die sich sehr innovativ entwickelnde Technik die entsprechenden Rahmenbedingungen im nationalen und EU-Datenschutzrecht zu entwickeln. Dazu steht der VDA auch im laufenden Gesprächskontakt mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder.

    In den vorgenannten Rechtsgebieten begleitet der VDA die Gesetzgebung, analysiert die entsprechenden Vorschläge von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien vor allem in Deutschland und der EU. In Abstimmung mit den Mitgliedern werden Stellungnahmen erarbeitet und den politisch handelnden Institutionen zur Verfügung gestellt.

    Das Fachgebiet umfasst zunächst kein gesondertes „Verbraucherschutzgesetz“, das alle Fragen des Verbraucherrechts regeln würde. Rechtsnormen, die hauptsächlich oder „nebenbei“ Zielen des Verbraucherschutzes dienen, gibt es in sehr vielen Einzelgesetzen. Oft überschneidet sich die Zielsetzung des Verbraucherschutzes auch mit anderen Zielsetzungen. Dies liegt daran, dass der Konsument nur in bestimmten sozialen Zusammenhängen als „Verbraucher“ betrachtet wird. Die gleichen Personen können der gleichen Gefährdung auch in einem anderen Zusammenhang ausgesetzt sein, z. B. als Arbeitnehmer. Eine Vorschrift, die den Umgang mit einem bestimmten Produkt regelt, kann deswegen sowohl dem Arbeitsschutz dienen als auch dem Verbraucherschutz und womöglich auch noch dem Umweltschutz. Als Rechtsgebiet ist der Verbraucherschutz nicht eindeutig abgrenzbar.

    Für die Automobilindustrie steht der informierte und selbstbestimmte Kunde im Vordergrund. Dies gilt insbesondere für die Vertragsbeziehungen, die oftmals im Autohaus begründet werden, etwa bei Kauf-, Finanzierungs- oder Leasingverträgen. Das Autohaus ist hier zu Information und Beratung hinsichtlich des Fahrzeugs, aber auch der vermittelten Finanzdienstleistungen verpflichtet. Der Kunde soll danach in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher, umweltfreundlich und komfortabel zu bewegen. Weiterhin soll die Finanzierung des Fahrzeugs so gestaltet sein, dass der Kunde diese Form der Mobilität uneingeschränkt nutzen kann.

    Im Bereich Sustainable Finance, und hier ganz besonders im Hinblick auf die von der EU derzeit sich in Entwicklung befindende Taxonomie, hat der VDA im Jahr 2021 eine Projektgruppe gegründet, der zahlreiche Vertreter aus der automobilen Wertschöpfungskette angehören.

    Gemeinsam mit diesen Vertretern wurde das hier veröffentlichte Positionspapier, welches Sie unter diesem Link finden können, zu diesem Thema entwickelt, um die sowohl nationalen, aber auch EU-weiten Lobbyaktivitäten des VDA entsprechend zu unterstützen.

    Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Dr. Ricarda Leffler gerne zur Verfügung.

    VDA Sustainable Finance Position 2022
    PDF205.7 KB

    Der VDA setzt sich für ein effizientes Schutzsystem geistiger Leistungen ein. Zugleich müssen die Hersteller und Zulieferer einen Anspruch auf Zugang zu Technologien haben, die in internationalen Standards exklusiv definiert sind.  Ein aktuelles Problem des internationalen Patentschutzes ist die Behandlung von „Standardessentiellen Patenten“ (SEP) vor allem im Bereich der Informationstechnologien.

    Die EU plant eine erstmalige Regulierung der Lizensierung von SEPs durch eine Verordnung (SEP-VO), die gegenwärtig in Parlament und Rat behandelt wird. SEP haben eine maßgebliche Bedeutung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Die SEPs für die Vernetzungstechnik liegen bei internationalen IKT-Unternehmen, die ihre Technologien in die Funkstandards wie 5G mit Patentschutz einbringen. Die Automobilindustrie ist zwingend auf die Nutzung von SEPs angewiesen, die aus Wettbewerbsgründen nach FRAND-Grundsätzen auch an Hersteller und Zulieferer lizensiert werden müssen. Der Entwurf einer SEP-VO zielt vor allem auf mehr Transparenz für die zur Lizensierung anstehenden SEPs. Allerdings liefert der VO-Entwurf keine weitergehende Definition der FRAND-Grundsätze. Der VDA setzt sich für die Verabschiedung der SEP-VO ein.

    Verhandlungen zu SEP-Lizenzen werden bilateral zwischen SEP-Inhabern und Unternehmen der Automobilindustrie geführt, teilweise auch im Rahmen des global operierenden Patentpools „AVANCI“, der in den USA ansässig ist. Ein wesentlicher Kritikpunkt an der Verhandlungsführung von AVANCI ist mangelnde Transparenz für die interessierten Lizenznehmer. Führende Verbände der Automobilindustrie in Deutschland, der EU, Frankreich, Japan, Süd-Korea und USA haben sich daher in einem gemeinsamen Brief an AVANCI gewandt und mehr Transparenz bei der Lizenzvergabe von AVANCI gefordert (s. Anlage). Dabei nehmen die Verbände ausdrücklich Bezug auf die Transparenzanforderungen der geplanten SEP-VO der EU. Die Verbände der Automobilindustrie sehen in einem Mindestmaß an Transparenz die Voraussetzung für eine Lizenzvergabe nach FRAND-Bedingungen. Der VDA setzt sich für günstige Rahmenbedingungen bei der Lizenzierung von SEP ein. Verhandlungen über den Inhalt der Lizenzverträge sind Sache der einzelnen Mitgliedsunternehmen.

    Recht & Compliance

    Dr. Ricarda Leffler

    Abteilungsleiterin & Syndikusrechtsanwältin

    Recht & Compliance

    Erika Kos

    Teamassistentin

    Verbraucherschutz & Finanzdienstleistungen

    Dr. Nathalie Baumgart

    Referentin

    Recht, Compliance & Gesetzesanalyse

    Marco Spinger

    Fachgebietsleiter & Syndikusrechtsanwalt

    Hannah SiebmannHannah SiebmannHannah SiebmannHannah SiebmannHannah Siebmann
    Recht & Compliance

    Hannah Siebmann

    Referentin Recht, Compliance & Gesetzesanalyse

    Recht & Compliance

    Susanne Jonetzko

    Referentin Recht, Compliance & Gesetzesanalyse