Voraussetzung für eine VDA-Mitgliedschaft

    Welche Voraussetzungen gibt es für eine VDA-Mitgliedschaft?

    Der VDA vertritt die Interessen der in Deutschland produzierenden Automobilindustrie.


    Unternehmen, die eine VDA-Mitgliedschaft beantragen möchten, müssen einen Firmensitz sowie eine industrielle Fertigung in Deutschland nachweisen.

    Dies umfasst die Fertigung von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Zubehör, Bussen, Anhängern oder Aufbauten.

    In § 3 der VDA-Satzung heißt es konkret:

    „Ordentliche Mitglieder können Firmen werden, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Unternehmen der Automobilindustrie, d. h. die Fertigung von Kraftfahrzeugen und deren Motoren, von Anhängern, Aufbauten und Bussen sowie von Kraftfahrzeugteilen und -zubehör, betreiben. Als ordentliche Mitglieder können auch Firmen aufgenommen werden, die Produkte, Software und Dienstleistungen für Kraftfahrzeuge, Anhänger, Aufbauten, Busse und Kfz-Teile und Zubehör erstellen oder sonstige spezifische Leistungen für die Automobilindustrie erbringen.“

     

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    Sprechen Sie uns gerne an, um mehr zu den Rahmenbedingungen einer Mitgliedschaft zu erfahren.

    Mitgliederservice

    Stephan Reinders

    Abteilungsleiter

    Mitgliederservice, Tech-Unternehmen & Startups

    Stephanie Meinke

    Referentin

    Beratung für eine Mitgliedschaft als Startup:

    Start-ups & Tech-Unternehmen

    Jens Bernhardt

    Referent