Neue Weltsteuerordnung: „International einheitliche Umsetzung ist jetzt entscheidend“
Nationale Alleingänge vermeiden, auf EU-Digitalabgabe verzichten – Bürokratischen Zusatzaufwand auf ein Minimum begrenzen – Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts erforderlich
130 von insgesamt 139 Staaten im OECD Inclusive Framework haben sich auf die Eckpunkte zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung verständigt. Damit tritt die Reform der Weltsteuerordnung nun in die entscheidende Phase. Ziel der langjährigen Verhandlungen ist es, die internationalen steuerlichen Regelungen an die digitalen Herausforderungen anzupassen und eine effektive globale Mindestbesteuerung einzuführen.
„Entscheidend ist jetzt eine international einheitliche Umsetzung der Reform. Gerade die Unternehmen der exportorientierten Automobilindustrie sind sehr international aufgestellt und brauchen ein ausgewogenes und unter den Staaten abgestimmtes Regelwerk“, erklärt Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).
„Zudem muss die Politik sicherstellen, dass die neuen globalen Regeln rechtssicher umgesetzt, die bürokratischen Belastungen für die Unternehmen begrenzt und Mehrfachbesteuerungen vermieden werden. Darauf sollten die Staaten bei den anstehenden technischen Detailregelungen besonders achten und entsprechende für die Unternehmen machbare Lösungen finden“, so Müller.
Insgesamt müssen nicht nur auf internationaler Ebene, sondern auch in Europa und Deutschland generell die steuerpolitischen Weichen richtig gestellt werden.
„Bei der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft ist die EU leider auf dem Weg in eine Sackgasse: Es ist kontraproduktiv und hochriskant, parallel zu den internationalen Verhandlungen auch noch eine europäische Digitalabgabe einzuführen. Die Bundesregierung muss diesem EU-Alleingang eine klare Absage erteilen. Ansonsten dürften sich die internationalen Handelskonflikte weiter zuspitzen, dies würde nicht zuletzt auch die wirtschaftliche Erholung empfindlich belasten“, warnt Müller.
Darüber hinaus muss sich die nächste Bundesregierung dem großen steuerlichen Reformbedarf auf nationaler Ebene widmen – und mutig handeln. „Dringend notwendig ist eine durchgreifende Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts. Eine effektive globale Mindestbesteuerung muss zum Anlass genommen werden, das Dickicht der Antimissbrauchsnormen im deutschen Unternehmenssteuerrecht gründlich zu lichten. Es wird Zeit, der internationalen Steuerrealität endlich Rechnung zu tragen und die Niedrigsteuergrenze im Außensteuerrecht auf 15 Prozent anzupassen“, so Müller.