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- Mobility-as-a-Service - Carsharing und Ridepooling
- Carsharing als urbanes Mobilitätsangebot
Mobility-as-a-Service
Carsharing ergänzt und erweitert die Palette von Mobilitätsangeboten
Carsharing bedient spezielle Mobilitätswünsche, ist ein wichtiger Bestandteil der urbanen Mobilität und erlaubt Unternehmen, neue Kundengruppen zu erschließen.
Carsharing bedient spezielle Mobilitätswünsche, ist ein wichtiger Bestandteil der urbanen Mobilität und erlaubt Unternehmen, neue Kundengruppen zu erschließen.
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Perspektiven fürs Carsharing – auch außerhalb der Stadt
Carsharing ergänzt und erweitert die Palette von Mobilitätsangeboten, die den Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung steht. Es bedient die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen, die nur gelegentlich ein Auto benötigen.
Die deutsche Automobilindustrie ist Vorreiter beim Angebot von stationsunabhängigem Carsharing. Bei dieser Form des Carsharings sind die Fahrzeuge im Straßenraum geparkt, Nutzer orten und buchen sie per Smartphone. Durch diese Angebote konnten neue Kundengruppen für das Carsharing erschlossen werden. Die Hersteller haben zudem auch entscheidend zur Professionalisierung im Carsharingmarkt beigetragen. Auch stationsbasiertes Carsharing gehört zur Angebotspalette der Automobilindustrie. Bei dieser Variante stehen die Fahrzeuge an festen Stationen, die Kundinnen und Kunden holen sie dort ab und bringen sie am Ende der Fahrt auch wieder zurück.
Carsharingmarkt im Überblick
Nach Angaben des Bundesverbands Carsharing gibt es in Deutschland derzeit fast 2,9 Millionen Nutzungsberechtigte bei Carsharingunternehmen, davon etwa drei Viertel im stationsunabhängigen Carsharing. Insgesamt stehen rund 26.000 Fahrzeuge in über 850 Städten und Gemeinden zur Verfügung. Carsharing ist ein Wachstumsmarkt, deckt aber angesichts von fast 43 Millionen Führerscheinbesitzern in Deutschland nur ein bestimmtes Segment des Mobilitätsmarktes ab.
Förderung von Carsharing
Um Carsharing im Rahmen eines multimodalen Gesamtangebots zu fördern, sollten Kommunen die Möglichkeiten des Carsharinggesetzes nutzen, zum Beispiel mit der Anlage spezieller Carsharingparkplätze im öffentlichen Straßenraum. Wichtig ist dabei auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur, um auch den Einsatz von Elektrofahrzeugen im Carsharing voranzubringen. Auf keinen Fall sollten Carsharinganbieter bezüglich Parkregulierungen oder Parkgebühren benachteiligt werden. Dies würde die Wirtschaftlichkeit privater Angebote beeinträchtigen und wäre nicht zielführend.
Perspektivisch kann automatisiertes Fahren bei Sharingfahrzeugen neue Einsatzszenarien ermöglichen und somit zusätzliche Potenziale zur weiteren Verbesserung von Verkehrssicherheit und Umweltschutz erschließen.