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    Besserer Schutz für Fußgänger und Radfahrer

    Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit nachweislich und entlasten den Fahrer in kritischen Situationen. Lesen Sie hier, welche es gibt, wie sie eingesetzt werden und wo sie Vorschrift sind.

    Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit nachweislich und entlasten den Fahrer in kritischen Situationen. Lesen Sie hier, welche es gibt, wie sie eingesetzt werden und wo sie Vorschrift sind.

    Verpflichtende Ausrüstung für Nutzfahrzeuge

    Automatische Notbremssysteme (AEBS), Abstandsregeltempomaten, elektronische Stabilitätsprogramme (ESP) und Spurverlassenswarnsysteme (LDWS) sind nur einige Beispiele für heute im Fahrzeug gängige Fahrerassistenzsysteme, die nachweislich die Sicherheit erhöhen und die Fahrerin oder den Fahrer in kritischen Situationen entlasten. Die häufigsten Ursachen für schwere Lkw-Unfälle in den letzten Jahren waren das Abkommen von der Fahrbahn sowie Spurführungs- und Auffahrunfälle.

    Um diese Unfälle zukünftig noch stärker zu vermeiden, erklärte die EU automatische Notbremssysteme, elektronische Stabilitätsprogramme und Spurverlassenswarnsysteme stufenweise zur verpflichtenden Ausrüstung aller neuen Nutzfahrzeuge. Seit 2019 wird dieser Pfad mit der Veröffentlichung der Überarbeitung der General Safety Regulation (EU) 2019/2144 fortgeführt. Darin werden zahlreiche neue Vorgaben für Nutzfahrzeuge definiert, die ab 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 2024 für alle Neufahrzeuge umgesetzt werden müssen.

    Der Hintergrund dieser umfangreichen Überarbeitung ist, dass die Zahl der Verkehrstoten weiter gesenkt und Radfahrer und Fußgänger stärker als bisher geschützt werden sollen. Die Liste der neu einzuführenden Systeme ist lang und deckt auch zahlreiche bisher wenig beachtete Unfallszenarien ab. Für leichte Nutzfahrzeuge (N1) bedeutet dies, dass sie zukünftig auch die Anforderungen für den Frontal-, Seiten-, Heck- und seitlichen Pfahlaufprall gemäß UN R34, UN R94, UN R95, UN R135 und UN R137 erfüllen müssen. 

    Weiter müssen zukünftig alle Nutzfahrzeuge inklusive Omnibussen mit Reifendrucküberwachungssystemen, intelligenten Geschwindigkeitsassistenten mit Verkehrszeichenerkennung, Unfalldatenspeichern und Warnsystemen bei Müdigkeit sowie nachlassender Aufmerksamkeit und Konzentration des Fahrers ausgerüstet werden.

    Optimierung von Assistenzsystemen

    Darüber hinaus müssen beim Betrieb automatisierter Fahrfunktionen zahlreiche Systeme zur Fahrer- und Fahrzeugüberwachung verpflichtend eingebaut werden. Ein besonderes Augenmerk wird mit einer Reihe neuer Anforderungen für alle Nutzfahrzeuge auf einen besseren Schutz von Fußgängern und Radfahrern gelegt. Dazu zählen ein auf Fußgänger und Radfahrer reagierendes weiterentwickeltes Notbremssystem, ein Kollisionswarnsystem für Fußgänger und Radfahrer, ein Totwinkel-Assistent, ein Rückfahrassistent und eine verbesserte direkte Sicht nach vorn mittels Vorgaben an ein erweitertes Sichtfeld.

    Da insbesondere Fußgänger und Radfahrer bei Kollisionen mit schweren Nutzfahrzeugen bei Anfahr- oder Abbiegeunfällen im urbanen Umfeld oft schwer oder tödlich verletzt werden, sieht die EU-Kommission hier die Notwendigkeit für umfassende Verbesserungen. Einige Fahrzeughersteller und Zulieferer bieten dazu seit geraumer Zeit bereits erste Abbiegeassistenzsysteme in Erstausstattung oder zur Nachrüstung an.

    Es zeigt sich jedoch, dass die Ausrüstung der gesamten Fahrzeugflotte ein längerfristiger Prozess ist. Das Bundesverkehrsministerium trieb daher frühzeitig bei der UNECE in Genf die Definition einer neuen UN-Regelung für sogenannte Blind Spot Information Systems voran und initiierte national ein Förderprogramm zur Nachrüstung bereits zugelassener Nutzfahrzeuge. Die neue UN-Regelung 151 wurde im März 2019 verabschiedet und wird mit der Überarbeitung der General Safety Regulation in europäisches Recht umgesetzt. Dies ist der erste Teil zum besseren Schutz von Radfahrern und Fußgängern, der aktuell in verschiedenen Arbeitsgruppen der UNECE um weitere in Abstimmung befindliche neue UN-Regelungen ergänzt wird. Die Fristen für die Anwendung der General Safety Regulation sind für Mitte 2022 gesetzt. 

    Assistenzsysteme für Pkw und Lkw

    • Der Abstandsregeltempomat regelt die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und den Abstand zum vorausfahrenden Verkehr automatisch.
    • Der Notbremsassistent (Advanced Emergency Braking System, AEBS) unterstützt den Fahrer bei Unaufmerksamkeit und leitet bei drohenden Auffahrszenarien eine Notbremsung ein.
    • Beim Abbiegeassistenten überwachen verschiedene Sensoren die rechte Fahrzeugseite und erfassen stehende und bewegte Objekte. In kritischen Situationen erfolgt eine optische und akustische Warnung.
    • Das Lane Departure Warning System (LDWS) warnt den Fahrer bei unbeabsichtigtem Verlassen des Fahrstreifens.
    • Der intelligente Lichtassistent erkennt mittels Kamera entgegenkommende und vorausfahrende Fahrzeuge und stellt die Scheinwerfer so ein, dass diese nicht geblendet werden.
    •  Bei der Anfahrhilfe handelt es sich um eine Erweiterung des Bremssystems, die beim Anfahren auf Gefälle den Bremsdruck hält, bis der Fahrer das Gaspedal betätigt, um ein Wegrollen des Fahrzeugs zu verhindern.
    •  Die topografiebasierte Adaptive Cruise Control (GPS und Cloud) ist ein Assistenzsystem, das gespeichertes Kartenmaterial und GPS-Positionsdaten verwendet, um die Fahrweise an die Gegebenheiten verbrauchsoptimiert anzupassen.
    • Beim Assistenzsystem der Rückraumüberwachung wird mit Ultraschallsensoren der Rückraum beim Rückwärtsfahren automatisch überwacht. Beim Erkennen eines statischen oder bewegten Objekts in einem verbleibenden Abstand von 20 bis 200 Zentimetern warnt das System, um ein Auffahren zu verhindern.
       
    Technische Vorschriften & Werkstoffe

    Philipp Niermann

    Leiter der Fachgruppe

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