Chemikalienrecht

    ACEA-Regulierungsliste

    ACEA-Regulierungsliste

    Mitglieder des VDA haben in einem gemeinsamen Projekt, federführend unter dem Verband ACEA (Association des Constructeurs Européens d’Automobiles), eine Regulierungsliste erstellt. Diese dient dazu der Lieferkette zu helfen und zu verstehen, welche Stoffe von Beschränkungen oder Verboten betroffen sind. Beispielsweise gibt es mehrere Substanzklassen, die per Definition reguliert sind, für die von den Regulierungsbehörden aber keine umfassende Liste von CAS-Nummern bereitgestellt wird (z. B. PFOA, Nonylphenolethoxylate).

    Diese Regulierungsliste umfasst auch Stoffe, die nicht in der GADSL gelistet sind, da dem Automobilverband keine Informationen darüber vorliegen, dass diese Stoffe in Automobilmaterialien vorhanden sind und sie daher nicht die GADSL-Kriterien (Global Automotive Declarable Substance List; Weblink: https://www.gadsl.org/ ) für die Listung erfüllen.

    Folgende Regularien wurden für der Regulierungsliste betrachtet

    • REACH-Kandidatenliste, einschließlich REACH-Zulassungsliste (Reg 1907/2006)
    • REACH Anhang XVII (Reg 1907/2006)
    • EU-POP (VO EU/2019/1021)
    • EU-PIC (VO EU/649/2012)

    Wenn Sie Materialien herstellen, die Stoffe enthalten, die in der ACEA-Regulierungsliste, aber nicht in der GADSL aufgeführt sind, müssen diese gemeldet werden (wenn der Stoff nicht in der IMDS-Basisstoffliste enthalten ist, kann der Stoff mithilfe der Basis hinzugefügt werden).

    Die Regulierungsliste ist Eigentum der ACEA und wird auch von ihr gepflegt.

    Die Liste unter dem folgenden Weblink wird aufgrund von Änderungen regelmäßig aktualisiert.

    https://public.mdsystem.com/en/web/imds-public-pages/acea-regulatory-list

    Die Verwendung dieser Liste entbindet Unternehmen nicht von ihrer eigenen Verantwortung für ihre gesetzlichen Verpflichtungen, was auch im letzten Absatz des Haftungsausschlusses in der Regulierungsliste noch einmal bekräftigt wird.