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Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit
Dekarbonisierung des Lebenszyklus eines PKWs
Die deutsche Automobilindustrie nimmt die Herausforderung des Klimaschutzes an. Unser Ziel ist die klimaneutrale Mobilität in Europa bis spätestens 2050 – im Einklang mit den Pariser Klimaschutzabkommen.
Die deutsche Automobilindustrie nimmt die Herausforderung des Klimaschutzes an. Unser Ziel ist die klimaneutrale Mobilität in Europa bis spätestens 2050 – im Einklang mit den Pariser Klimaschutzabkommen.
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Auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität
Hauptaugenmerk bei der Reduktion des CO2-Fußabdrucks eines Fahrzeuges über dessen Lebenszyklus ist die Nutzungsphase. Ein PKW wird 15–22 Jahre genutzt und im Durchschnitt 200.000 km gefahren. In dieser Zeit werden bei einem klassischen Verbrenner-Fahrzeug die größte CO2-Menge emittiert. Die Reduktion des CO2-Ausstosses in der Nutzungsphase gelingt nur durch den Einsatz CO2-neutraler Energie. Batterieelektrische Fahrzeuge haben aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade und steigender Verfügbarkeit erneuerbaren Stroms aus Wind- und Sonnenenergie die größten Potentiale zur CO2-Reduktion.
Die Einführung alternativer Antriebstechnologien basierend auf dem Einsatz Erneuerbarer Energien führt in den nächsten Jahren zu einer Verschiebung des CO2-Hotspots von der Nutzungsphase hin zur Herstellung und Materialvorkette eines Fahrzeuges mit seinen rund 7.000 Komponenten und Bauteilen (siehe folgende Abbildung).
Die Strategie der deutschen Automobilindustrie zur Reduktion ihres CO2-Fußabdrucks geht daher weit über die Nutzungsphase des Produkts hinaus und betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeuges von den Rohstoffen über die Herstellung bis hin zum Recycling.
Die CO2-Reduktion in den einzelnen Lebenszyklusabschnitten wird nur im Schulterschluss mit Politik und anderen Sektoren gelingen. Die wichtigsten Hebel dabei sind:
- Verdopplung der Produktionskapazitäten Erneuerbarer Energien bis 2030
- Förderung von Energiepartnerschaften und Import von erneuerbaren Energieträgern
- Aufbau eines europäischen Marktes für Wasserstofftechnologien, um erneuerbaren Strom zu speichern, im Verkehrssektor zu nutzen und die Grundlage für die Herstellung CO2-neutraler Grundstoffe (z.B. in der Stahl- oder Chemieindustrie) sicherzustellen
- Degressive Weiterentwicklung von Marktanreize für Elektrofahrzeuge wie die Innovationsprämie, das Flottenaustauschprogramm für Handwerker oder die Förderung alternativer Nutzfahrzeuge
- Festlegung europaweit gültige, verbindliche und ambitionierte Ausbauziele für den Aufbau einer Lade- und Wasserstoff-Infrastruktur
- Förderung des Einsatzes klimaneutraler Kraftstoffe für den Verbrennerbestand u.a. durch eine ambitionierte Treibhausgasminderungsquote von 40 Prozent in der Renewable Energy Directive (RED)
- Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Gebäude mit der Möglichkeit, danach einen sektorenübergreifenden europäischen Emissionshandel zu etablieren
- Förderung von Maßnahmen zur Energie- und Materialeffizienz, digitalen Steuerung und CO2-Minderung bei Neu- und Reinvestitionen
- Ausbau, Umbau und Flexibilisierung der Gasinfrastruktur sowie der Aufbau von CO2-neutralen Speichertechnologien und Verteilernetzen
- Förderung technischer Verfahren zur Neutralisierung und Verwertung von prozessbedingtem CO2
- Ausbau der Elektrolyseanlagen zur Bereitstellung von Wasserstoff und spezialisierten Demonstrationsanlagen für den Einsatz in der industriellen Produktion
- Implementierung eines Nachweissystem für die Herkunft der Primärenergiequelle von Wasserstoff im Rahmen von Zertifizierungen und Labels
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sekundärmaterialien, indem z.B. fortschrittliche Post-Schredder-Technologien als „beste verfügbare Technologien“ flächendeckend eingesetzt werden
- Förderung einer sich selbst tragenden innovativen Kreislaufwirtschaft
- Betonung der gesetzlichen Verpflichtung des Letzthalters und Stärkung des Verwertungsnachweises von Altfahrzeugen