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Recht & Compliance
Gewerblicher Schutz in der Automobilindustrie
Die deutsche und internationale Automobilindustrie ist auf einen umfassenden und uneingeschränkten gewerblichen Rechtsschutz unbedingt angewiesen. Ein Überblick.
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Grundlage internationalen Handels
Die deutsche und internationale Automobilindustrie ist auf einen umfassenden und uneingeschränkten gewerblichen Rechtsschutz unbedingt angewiesen. Dies gilt natürlich auch für viele andere Branchen der gewerblichen Wirtschaft, deren Innovationen national und international vermarktet werden. Der gewerbliche Rechtsschutz bildet damit eine wichtige Grundlage des internationalen Handels (siehe zum Beispiel das Übereinkommen über geistiges Eigentum der Welthandelsorganisation, kurz TRIPS). In den meisten Industrie- und Schwellenländern ist daher jeweils ein ausgebautes nationales System des gewerblichen Rechtsschutzes anzutreffen, auch wenn der Standard der Durchsetzung nicht in allen Ländern bereits dasselbe Schutzniveau aufweist. Ein wichtiges Anliegen bleibt, dass auch die Entwicklungsländer Anschluss an diese Entwicklung und vor allem an international bestehende Schutzstandards finden. Fehlt es in bestimmen Auslandsmärkten an einem ausreichenden System des gewerblichen Rechtsschutzes, steigen die Geschäftsrisiken für Investitionen, Produktion und Vermarktung von Kraftfahrzeugen und -teilen erheblich.
Die Bedeutung des gewerblichen Rechtsschutzes besteht im Schutz erfinderischer, gestalterischer, kennzeichnender und werblicher Leistungen im gewerblichen Bereich. Im technischen Bereich werden so Innovationen der Industrie abgesichert, und damit wird auch eine finanzielle Verwertung ermöglicht.
Grundlage des gewerblichen Rechtsschutzes ist im In- und Ausland ein Bestand von Spezialgesetzen und Konventionen (völkerrechtliche Abkommen), die bestimmte gewerbliche Leistungen im Bereich des Zivilrechts schützen. International gibt es keine einheitliche Definition des gewerblichen Rechtsschutzes (dort spricht man eher von „intellectual property protection“). In Deutschland umfasst dieser Begriff im Wesentlichen das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Urheberrecht.